09. September 2011, 11:01 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Alle Kinder, die in der Zeit vom 2. Oktober 2005 bis 30. September 2006 geboren sind, werden am 1. August 2012 schulpflichtig. Das Anmeldeverfahren beginnt bereits Ende September 2011.
Grund für diesen frühzeitigen Termin ist auch die Tatsache, dass bei vielen Kindern sprachliche Defizite bestehen. Diese Defizite sollen durch Sprachförderkurse, die bis zur Einschulung durchgeführt werden, beseitigt werden.
Die Sorgeberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder haben bereits eine schriftliche Mitteilung der Stadt (Referat Erziehung und Bildung) erhalten, die über das Anmeldeverfahren informiert. Diese Mitteilung ist von den Sorgeberechtigten an der gewünschten Grundschule abzugeben. Die Schulen teilen den Sorgeberechtigten dann die konkreten Anmeldetermine mit.
Jüngere Kinder können auf Antrag in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung. Die Sorgeberechtigten dieser Kinder erhalten keine besondere Mitteilung. Es ist daher erforderlich, dass diese einen Termin mit der Schule vereinbaren.
In allen Fällen gilt: Die Anmeldung kann nur persönlich mit dem einzuschulenden Kind erfolgen. Die Sorgeberechtigten werden darüber hinaus gebeten, das Familienstammbuch beziehungsweise eine Geburtsurkunde des Kindes unbedingt mitzubringen.
Der erste Schultag für alle Schulanfänger ist Donnerstag, 23. August 2012. Über den genauen Unterrichtsbeginn werden die Sorgeberechtigten von den Grundschulen rechtzeitig vor den Sommerferien schriftlich unterrichtet.
Für weitere Fragen stehen Ihnen sowohl die Leiterinnen und Leiter der Grundschulen als auch das Referat Erziehung und Bildung unter der Rufnummer 169-91 24 zur Verfügung.