14. Oktober 2011, 10:26 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Nächsten Monat ist es soweit: Das Sozialticket ist in Gelsenkirchen (ab Dienstag, 1. November 2011) zunächst bis Ende 2012 verfügbar. Zum Preis von monatlich 29,90 Euro können Berechtigte eine persönliche Fahrkarte erwerben, die im Stadtgebiet ganztägig gültig ist; ab 19 Uhr und an Wochenenden können bis zu drei Kinder bis 14 Jahren kostenfrei mitfahren.
Wer das Sozialticket haben möchte, braucht eine Berechtigungskarte. Empfänger folgender Leistungen können diese erhalten: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz, Wirtschaftliche Leistungen vom Jugendamt für junge Erwachsene und Wohngeld.
Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener können bereits ab Montag, 17. Oktober 2011, Berechtigungskarten anfordern. Die Karten werden auf Wunsch zugeschickt oder können abgeholt werden.
Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) erhalten die Karten durch das Jobcenter. Sie können die Berechtigtenkarten telefonisch unter 0209/ 164 800 anfordern, persönlich in den Eingangszonen des IAG abholen oder den elektronischen Antrag im Internet unter www.iag-gelsenkirchen.de nutzen. Darüber hinaus werden vorübergehend zwei weitere Anlaufstellen im IAG eingerichtet: Kunden aus Gelsenkirchen-Mitte können sich zusätzlich im Hamburg-Mannheimer-Haus, Ahstraße 22 im Raum 204 informieren. Für Kunden aus Gelsenkirchen Buer steht in der Geschäftsstelle „Kalka Haus“, Kurt-Schumacher-Straße 392-396 (Ecke Cranger Straße 2-4) im Raum 166 ein Infopoint bereit.
Empfänger von Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten die Berechtigungskarten durch das Referat Soziales. Sie können diese telefonisch bei Ihren Betreuungsstellen anfordern, sie persönlich abholen oder im Internet unter www.gelsenkirchen.de den elektronischen Antrag nutzen. Darüber hinaus bietet das Referat Soziales während der Startphase ab Montag, 17. Oktober 2011, zwei zentrale Ausgabestellen an, in denen Berechtigtenkarten montags bis donnerstags von 8.30 bis 15.30 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr ausgegeben werden: eine in der Vattmannstraße 2 bis 8 (ehemaliges Versorgungsamt), 1. Etage, Raum 122, 45879 Gelsenkirchen und eine weitere in der Horster Straße 6 im Ladenlokal "GEfördert", 45897 Gelsenkirchen.
Mit ihrer Berechtigungskarte können die Inhaber montags bis freitags, von 7 bis 18.30 Uhr, und samstags, von 7 bis 15 Uhr, Wertmarken beim VRR erwerben. Folgende Verkaufsstellen führen das Sozialticket: das KundenCenter Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 5 (ZOB), 45879 Gelsenkirchen und das KundenCenter Gelsenkirchen-Buer, Goldbergstraße 1, 45894 Gelsenkirchen.