21. Oktober 2011, 11:16 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die erste Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2012 weist für die Stadt Gelsenkirchen eine Zuweisung von 248.661.184 Euro aus. Das ist ein Plus von 58,7 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Diese für Gelsenkirchen erfreulichen Zahlen hat heute der Minister für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen, Ralf Jäger, bekannt gegeben.
Oberbürgermeister Frank Baranowski bewertet diese erhöhte Zuweisung vorsichtig optimistisch: „Wir bekommen nun endlich das Geld, das uns eigentlich schon immer zugestanden hätte, da jetzt endlich die hohen Soziallasten berücksichtigt werden. Allerdings werden uns die zusätzlichen Millionen nicht über Nacht in den grünen Bereich katapultieren, denn noch immer ist die Stadt Gelsenkirchen strukturell unterfinanziert. Daher muss der gemeinsam eingeschlagene Sparkurs konsequent weiter verfolgt werden!“
„Die stärkere, aber immer noch nicht ausreichende Berücksichtigung sozialer Lasten bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen des Landes hat sich somit als richtiger Schritt erwiesen“ ergänzt Kämmerer Dr. Georg Lunemann. Oberbürgermeister und Kämmerer drängen aber weiterhin auch auf eine Übernahme der Eingliederungshilfe durch den Bund. Die Stadt Gelsenkirchen muss hierfür derzeit rund 59 Millionen Euro an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) überweisen.
Gleichzeitig erinnert OB Baranowski daran, dass die Zunahme der Schlüsselzuweisungen gegenüber 2011 auch am örtlichen Steuereinbruch in 2010 liegt: „Das GFG weist für Gelsenkirchen ein Minus von über 21 Millionen Euro aus. Das ist Geld, dass uns natürlich in der Stadtkasse gefehlt hat.“
Der Kämmerer unterstreicht die vorsichtige Einschätzung des Oberbürgermeisters, denn dieses Einnahmeplus übertrifft zwar die bisherige Kalkulation für den Haushalt 2012, „dennoch verbleibt ein erhebliches strukturelles Defizit in unserem Haushalt, das nur über weitere strukturelle Entlastungen durch Land und Bund sowie eigene Konsolidierungsanstrengungen beseitigt werden kann“, so Dr. Lunemann.
Durch das Gemeindefinanzierungsgesetz werden die Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes beteiligt, um damit die kommunale Aufgabenerfüllung zu ermöglichen.