21. November 2011, 11:43 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Gestiegene Betriebskosten lassen die Fahrt mit dem Taxi teurer werden. Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2011 eine neue Taxitarifordnung beschlossen. Sie tritt am Dienstag, 6. Dezember 2011, in Kraft.
Danach erhöht sich der Grundpreis von 2,50 Euro auf 2,60 Euro. Die Kosten für den ersten Kilometer betragen wie bisher 2 Euro. Die Kilometer 2 bis 5 schlagen mit je 1,50 Euro (bisher 1,40 Euro) zu Buche. Jeder weitere Kilometer kostet künftig 1,40 Euro (bisher 1,30). Nachts sowie an Sonn- und Feiertagen kostet der 1. Kilometer 2,20 Euro (bisher 2,10 Euro), ab Kilometer 2 müssen dann 1,60 Euro (bisher 1,50 Euro) bezahlt werden. Für Wartezeiten dürfen Taxiunternehmen zwischen 20 und 26 Euro je Stunde berechnen (zuvor 20 bis 24 Euro).
Die Kosten für eine Taxifahrt erhöhen sich damit durchschnittlich um 5,8 Prozent am Tag und um 6 Prozent in der Nacht.
Die beschlossene Tariferhöhung trägt den Beitragsanhebungen der Verkehrs-Berufsgenossenschaft Rechnung. Außerdem wurden die gestiegenen Preise für Neufahrzeuge, Ersatzteile und Reparaturen berücksichtigt. Auch die erheblichen Preissteigerungen für die Einstellung der Fahrpreisanzeiger und der Kraftfahrzeugversicherung für Taxis rechtfertigen die Tariferhöhung. Außerdem sind im Taxigewerbe eine schlechtere Nachfragesituation feststellbar und Umsatzausfälle durch die Gesundheitsmodernisierungsgesetze, die sich insbesondere auf den Krankentransport auswirken, beobachtbar.
Trotz Erhöhung sind die Preise für eine Taxifahrt in Gelsenkirchen weiterhin vergleichbar mit entsprechenden Fahrten in den Nachbarstädten Essen, Herne und Bottrop. Kürzere Fahrten sind in Herne und Bottrop zwar günstiger, längere Strecken lohnen sich dagegen in Gelsenkirchen.
Die neuen Beförderungsentgelte sind innerhalb der Stadt Gelsenkirchen zwingend vorgeschrieben. Sie müssen durch den Fahrpreisanzeiger ermittelt werden und dürfen weder über- noch unterschritten werden. So genannte „Pauschalentgelte“ sind unzulässig. Dies soll den Fahrgast unter anderem vor überhöhten Fahrpreisen an Tagen wie Silvester, wo grundsätzlich ein Taximangel herrscht, schützen. Bei Beförderungen, die über das Pflichtfahrgebiet hinausgehen, sind Vereinbarungen über den Fahrpreis jedoch möglich.
Weitere nützliche Informationen zur Taxifahrt:
Innerhalb der Stadt Gelsenkirchen besteht Beförderungspflicht. Taxifahrer dürfen also keine Fahrt ablehnen, weil die Fahrt zum Beispiel nicht weit genug und deshalb nicht lukrativ erscheint. Begonnene Fahrten dürfen nicht abgebrochen werden, weil dem Taxifahrer plötzlich bewusst wird, dass noch eine Vorbestellung bestand. Die Beförderungspflicht besteht jedoch nicht, wenn der Fahrgast eine Gefahr darstellt, zum Beispiel, wenn dieser unter erheblichem Alkoholeinfluss steht. Darüber hinaus führt „schlechtes“ Wetter, wie Glatteis, zu einer Befreiung von der Beförderungspflicht.
Auf Taxiplätzen darf der Fahrgast sein Taxi grundsätzlich frei wählen. Wenn er zum Beispiel von einem anderem als dem ersten Taxi befördert werden möchte, sollte das ermöglicht werden. Eine Ausnahme besteht lediglich, wenn eine Vorbeifahrt an den anderen Fahrzeugen nicht möglich ist.
Für Taxifahrer ist der Genuss alkoholischer Getränke während des Dienstes grundsätzlich tabu. Auch das Rauchen in den Taxis ist ausnahmslos untersagt.
Für weitere Informationen und Rückfragen steht Karl-Heinz Leese, Referat Recht und Ordnung, unter der Rufnummer 0209/ 169 33 44 zur Verfügung.