29. November 2011, 12:11 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Stadt Gelsenkirchen reagiert auf die kürzlich öffentlich geführte Diskussion über Mängellisten und Rückbauverpflichtungen in Kleingartenanlagen. Der Verwaltungsvorstand der Stadt Gelsenkirchen hat heute beschlossen, zunächst die bestehenden vertraglichen Regelungen zwischen der Stadt und dem Stadtverband der Kleingärtner zu überprüfen, um sie den zeitlichen Gegebenheiten und dem geänderten Freizeitverhalten der Nutzer anzupassen.
Dabei gilt die besondere Aufmerksamkeit den Regelungen, die in Verträgen zwischen der Stadt und dem Bezirksverband der Kleingärtner bestehenden aber im Bundeskleingartengesetz im Einzelnen nicht aufgeführt sind. So soll das Vertragswerk auf den Kern der regelungsbedürftigen Sachverhalte beschränkt werden. Weitergehende Einzelregelungen würden dann nur noch zwischen dem Stadtverband der Kleingärtner und den Kleingarten-Vereinen verhandelt.
Zunächst werden jetzt die bestehenden Verträge mit dem Stadtverband der Kleingärtner und die weitergehenden Regelungen mit den Vereinen sowie mit den Kleingartenpächtern in einem gemeinschaftlichen Abstimmungsprozess besprochen und bei Bedarf überarbeitet.