29. November 2011, 12:12 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Auf Anregung der Immobilien- und Standortgemeinschaft Karl-Meyer-Straße Ost e.V (ISG) ist eine Satzung erarbeitet worden, die die Attraktivität der Einkaufstraße steigern soll. Die Privatinitiative ist ein Zusammenschluss mehrerer Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten aus dem östlichen Bereich der Karl-Meyer-Straße.
Die Immobilien- und Standortgemeinschaft Karl-Meyer-Straße Ost e.V hat ein Paket erarbeitet, das sich über einen Zeitraum von fünf Jahren erstreckt. Dabei sollen vor allem im östlichen Teil der Karl-Meyer-Straße die leerstehenden Ladenlokale wieder mit Geschäften und Dienstleistern belebt werden. Geplant ist dazu das Anbringen eines Winterlichts, die Verschönerung des Marktplatzes durch ergänzende Bepflanzungen sowie Strategien, um leerstehende Ladenlokale wieder mit Leben zu füllen.
Auf diese Weise soll das Erscheinungsbild dieses Wohn- und Geschäftsquartiers nachhaltig verbessert und attraktiver gestaltet werden, um damit auch zum Werterhalt der Immobilien beizutragen.
Die Satzung wird dem Rat der Stadt Gelsenkirchen am 15. Dezember 2011 zur Beschlussfassung vorgelegt und ist dann, soweit bekannt, vermutlich die erste ihrer Art, die in NRW auf Grundlage des Gesetzes über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG) des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erhebung von Abgaben erlassen wird. Diese Satzung gilt für den östlichen Bereich der Karl-Meyer-Straße, Hausnummern 33 bis 70 und 42 bis 62 in Gelsenkirchen Rotthausen.
Ein Satzungsverfahren nach ISGG führt dazu, dass die Gemeinde von allen Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Erbbauberechtigten im ISG-Gebiet durch Abgabenbescheide deren Anteilsbeträge entsprechend dem Zeit-, Maßnahmen- und Finanzierungskonzept der ISG erhebt.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass nicht mehr als 25 Prozent der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten in einem schriftlichen Anhörungsverfahren dem Vorhaben der ISG widersprechen. Diese schriftliche Befragung der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten ist von der Stadt Ende 2010 mit positivem Ergebnis durchgeführt worden.
Die Jahresraten, die von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Erbbauberechtigten fünf Jahre lang zu entrichten sind, liegen zwischen 185 und 1720 Euro.