02. Dezember 2011, 17:46 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Auf drei Kernbotschaften bringen Oberbürgermeister Frank Baranowski und Stadtkämmerer Dr. Georg Lunemann ihre Auswertung des Stärkungspaktes Stadtfinanzen, mit dem die Landesregierung finanziell notleidenden Kommunen langfristig helfen will: 1. Es ist gut und richtig, dass die Landesregierung das Problem erkannt hat und helfen will; 2. Klare Regeln für die zweite Stufe; 3. Es braucht eine Ausstiegsklausel.
In der ersten Stufe des Stärkungspaktes erhalten besonders notleidende Kommunen 350 Millionen Euro vom Land, die noch in diesem Jahr fließen können. „Es ist gut, dass das Land diese Mittel bereitstellt“, erklärt Oberbürgermeister Frank Baranowski.
Allerdings werden zunächst nur 34 Kommunen bedient. Für die 138 Kommunen, darunter auch Gelsenkirchen, die 2010 bereits im Nothaushalt waren, sollen in einer zweiten Stufe Mittel bereit gestellt werden. Hier machen Oberbürgermeister und Stadtkämmerer jedoch die erste Schwäche aus. „Danach sieht es so aus, als sollten vor allem die Kommunen selbst die Finanzierung stemmen“, erklärt Dr. Georg Lunemann. Eine ursprünglich angedachte Solidaritätsregelung, wonach wirtschaftlich besser dastehende Kommunen die Lücke von 195 Millionen Euro schließen sollten, findet sich nun nicht mehr im Gesetzesentwurf.
Da Gelsenkirchen nicht in die Stufe 1 des Stärkungspaktes kommt, wird gemeinsam mit der Politik zu prüfen sein, ob eine Teilnahme in Stufe 2 möglich und hilfreich ist. „Sollte es aber bei der jetzigen Regelung bleiben, dann finanziert Gelsenkirchen – so die Stadt am Stärkungspakt nicht teilnimmt – die Stufe 2 in 2012 mit 1,3 Mio. Euro, in 2013 mit 2,3 Mio. Euro und ab 2014 vermutlich mit 6 Mio. Euro“, hat Stadtkämmerer Dr. Georg Lunemann errechnet.
„Dies kann und darf nicht Realität werden!“, erklären Oberbürgermeister und Stadtkämmerer gemeinsam. „Es muss jetzt dafür gesorgt werden, dass Städte, die über Jahre hinweg einen harten Konsolidierungskurs gefahren haben und sich zur Haushaltssanierung von Vermögen getrennt haben, nun nicht Mittel für andere Städte, die hier teilweise noch Potenzial haben, aufbringen müssen.“ Für das Gesetz müsste zumindest eine Revisionsklausel eingefügt werden, mit der jährlich geprüft werden kann, wie sich die Finanzierungsgrundlagen entwickeln.
Hinzu kommt der Faktor Zeit: Bereits im Frühjahr müssten die Verantwortlichen in Gelsenkirchen die Weichen für eine Teilnahme an der 2. Stufe stellen. „Wenn bis dahin aber gar nicht klar ist, auf welchen Füßen die Finanzierung steht, dann ist das ein reines Glücksspiel. Denn niemand kann voraussagen, ob dann der Stärkungspakt der Stadt Gelsenkirchen am Ende wirklich hilft“, erklärt Frank Baranowski. „Deswegen fordern wir klare Regeln vor Antragsschluss“, fügt Dr. Georg Lunemann hinzu.
Außerdem fordert Frank Baranowski: „Wir brauchen eine Ausstiegsklausel für den Fall, dass sich die Geschäftsgrundlage ändert, zum Beispiel wenn die Finanzierung ausschließlich von den Kommunen geleistet werden soll. Denn dann helfen die armen Kommunen den noch ärmeren und die reichen bleiben ungeschoren.“