15. Dezember 2011, 13:09 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Dem Rat der Stadt Gelsenkirchen ist heute der Haushaltsentwurf für das Jahr 2012 vorgelegt worden. Stadtkämmerer Dr. Georg Lunemann konnte den im Jahr 2012 voraussichtlich anfallenden Erträgen von 751.112.991 € Aufwendungen von 845.876.387 € gegenüber stellen. Damit weist der Haushaltsplan der Stadt Gelsenkirchen für das Haushaltsjahr 2012 einen Negativ-Saldo in Höhe von 94.763.396 € auf. Um diesen Betrag wird die allgemeine Rücklage verringert. Das Eigenkapital reduziert sich um diesen Betrag. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, soll auf 14.769.723 € festgesetzt werden.
Die Schwerpunkte des Entwurfs brachte Oberbürgermeister Frank Baranowski auf den Punkt: „Mein Ziel ist es, und das ist der erste und wichtigste Punkt, dass in unserer Stadt jedes Kind eine echte Chance auf ein gutes und selbstbestimmtes Leben bekommt. Dass in unserer Stadt die Bildungs- und Lebenschancen nicht von der Herkunft abhängen, vom Einkommen und Bildungsgrad der Eltern. Dass Gelsenkirchener Biografien immer häufiger zu Erfolgsbiografien werden.“
Weiterhin ist es das Ziel des Oberbürgermeisters, dass die Menschen ihre Lebenschancen gerne in Gelsenkirchen ergreifen, weil es hier gute und gut bezahlte Arbeitsplätze gibt. Weil die Menschen hier in einer bunten und solidarischen Stadtgesellschaft zusammenleben. Frank Baranowski: „Es sind zwar weniger Menschen als beispielsweise vor vier Jahrzehnten – aber wer hier wohnt, der genießt eine hohe Lebensqualität. Wir Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener wollen weiter daran arbeiten, das Erbe der Schwerindustrie klug zu einer attraktiven Stadtstruktur weiterzuentwickeln.“
Die wichtigste Botschaft von Stadtkämmerer Dr. Georg Lunemann an diesem Tag lautet: „Der Haushaltsausgleich bis 2020 bleibt erreichbar. Die Vorleistungen“, so Dr. Lunemann in der Einbringungsrede weiter, „sind von der Stadt in den vergangenen 20 Jahren erbracht worden. Nun müssen aber auch Bund und Land ihren Beitrag leisten.“
Oberbürgermeister Frank Baranowski fasste die Ausrichtung des Haushalts in vier Punkten zusammen:
„1. Wir werden 2012 wie in den zurückliegenden Jahren weiter in Bildung und Stadterneuerung investieren.
2. Wir schätzen den sozialen Zusammenhalt in Gelsenkirchen als ein kostbares Gut, wir wollen ihn schützen und stärken. Weder die Dynamik privater und öffentlicher Investitionen noch die Einsparungen sollen ihn gefährden.
3. Wir setzen uns zugleich mit Augenmaß dafür ein, unsere städtischen Finanzen zu konsolidieren, um auch langfristig handlungsfähig zu bleiben.
4. Obwohl wir konsolidieren, stellen wir keine die Stadt prägende Einrichtung in Frage. Wir werden keinen Kahlschlag an der Stadt anrichten und zulassen.“
Daten und Fakten:
Die Gesamterträge (751,1 Mio. €) des Ergebnishaushalts 2012 setzen sich folgendermaßen zusammen:
Unter den Steuern und ähnlichen Abgaben (240,6 Mio. €) sind die Gewerbesteuer mit einer Aufkommenserwartung von 108 Mio. € als wichtigste Ertragsposition, der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (66,1 Mio. €) und die Grundsteuer B (35,2 Mio. €) zu verzeichnen.
Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (278,7 Mio. €) stellen die Schlüsselzuweisungen mit 232,8 Mio. € weitaus die wichtigste Einzelposition dar. Zweckgebundene Zuweisungen des Landes sind mit einem Aufkommen von rd. 16,2 Mio. € ein weiterer wichtiger Bestandteil. Als dritte bestimmende Zuwendungsform sind die aufzulösenden Sonderposten mit 25,5 Mio. € zu nennen. Sie bilden das Pendant zu den Abschreibungen auf das Anlagevermögen, d.h. sie verteilen die in der Vergangenheit erhaltenen Investitionszuwendungen auf die Nutzungsdauer der geförderten Anlagegüter.
Bei den sonstigen Transfererträgen (3,9 Mio. €) handelt es sich überwiegend um Ersatzleistungen für Transferaufwendungen im Sozialbereich.
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (102,7 Mio. €) beinhalten alle Verwaltungs- und Benutzungsgebühren. Auf Gebühren für Abwasserbeseitigung entfallen hiervon 42,1 Mio. €. Die Abfallentsorgungsgebühren sind mit rd. 22,8 Mio. € zu verzeichnen. Die Stadt Gelsenkirchen vereinnahmt alle öffentlich-rechtlichen Erträge und leitet sie an die jeweilige eigenbetriebsähnliche Einrichtung weiter.
Die privatrechtlichen Leistungsentgelte (14,8 Mio. €) beinhalten alle Zahlungen für von der Stadt auf privatrechtlicher Grundlage erbrachter Leistungen. Hierunter fallen beispielsweise Miet- und Pachterträge (10,7 Mio. €).
Im Bereich der Kostenerstattungen und Kostenumlagen (64,6 Mio. €) werden die Beteiligungen Dritter (ähnlich wie bei Zuweisungen) an Aufwendungen der Stadt ausgewiesen. Den bei Weitem höchsten Anteil an der Gesamtsumme hat die Erstattung des Bundes an den Kosten der Unterkunft für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II mit einem Betrag von 23,5 Mio. €. Für an eigenbetriebsähnliche Einrichtungen erbrachte Leistungen werden Erstattungen in Höhe 6,6 Mio. € veranschlagt. Zudem werden Erstattungen des Bundes für städtisches Personal, welches dem Integrationscenter für Arbeit zur Verfügung gestellt wird (7,1 Mio. €) sowie städtische Zahlungen der ehemaligen Beteiligten der Zusatzversorgungskasse für Zusatzversorgungsrenten (3,2 Mio. €) in diesem Bereich verbucht.
Sonstige ordentliche Erträge (36 Mio. €) umfassen neben den Konzessionsabgaben (18,3 Mio. €) in erster Linie die Auflösung von Rückstellungen im Personalbereich (beispielsweise für Pensionen, Renten, Urlaub etc.) mit 3,5 Mio. € und Buß- und Verwarnungsgelder mit rd. 3,6 Mio. €.
Beim Finanzergebnis teilen sich die Finanzerträge in Höhe von rd. 9,8 Mio. € auf in Erträge aus Gewinnanteilen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (8,5 Mio. €) und Zinserträge (1,3 Mio. €).
Die Gesamtaufwendungen (845,9 Mio. €) des Ergebnishaushalts 2012 setzen sich folgendermaßen zusammen:
Die Personalaufwendungen (140,9 Mio. €) umfassen den gesamten Aufwand für eingesetztes Personal, unabhängig davon, ob es sich um Stamm- oder Zusatzkräfte handelt oder die Aufwendungen refinanziert werden. Auf Zuführungen an Rückstellungen entfällt ein Betrag von insgesamt 13,1 Mio. €.
Die Versorgungsaufwendungen (32,3 Mio. €) beinhalten die Pensionen für ehemalige Beamte (26,3 Mio. € einschl. Beihilfen) sowie die Zusatzversorgungsrenten an ehemalige tariflich Beschäftigte (6 Mio. €).
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (200,3 Mio. €) bilden zusammen mit den sonstigen ordentlichen Aufwendungen den klassischen ‚Sachaufwand’ ab. Als Schwerpunkte sind zu nennen:
- Energie- und Wasserkosten 14,4 Mio. €
- Gebäudeunterhaltung 14,4 Mio. €
- Unterhaltung von Straßen, Verkehrsinfrastruktureinrichtungen 8,7 Mio. €
- Unterhaltung von Straßenbeleuchtung 2,8 Mio. €
- Schülerbeförderungskosten 3,2 Mio. €
- Abwassergebühren für Straßen etc. 7,3 Mio. €
- Zahlungen an eigenbetriebsähnliche Einrichtungen
→ Betriebskostenzuschuss Grünflächen 12,9 Mio. €
→ Weiterleitung Bestattungsgebühren 5,7 Mio. €
→ Weiterleitung Gebühren Abfallbeseitigung und Straßenreinigung 29,9 Mio. €
→ städtischer Anteil an Straßenreinigung 1,6 Mio. €
→ Betriebskostenzuschuss Gebäudereinigung 9,7 Mio. €
→ Kosten der Kfz-Gestellung rd. 1,0 Mio. €
→ Weiterleitung der Abwasserbeseitigungsgebühren 42,1 Mio. €
→ Dienstleistungsentgelt für gkd rd. 8,2 Mio. €
→ Erstattungen an Dritte 9,1 Mio. €
Bilanzielle Abschreibungen (43,7 Mio. €) bilden den Werteverzehr von aktivierungsfähigem Vermögen während der Nutzungsdauer ab.
Die Transferaufwendungen weisen von allen Aufwendungen mit einer Höhe von rd. 357,8 Mio. € mit weitem Abstand das größte Volumen auf. Sie umfassen recht unterschiedliche Aufwendungsarten, deren wichtigste nachfolgend aufgelistet sind:
- Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe 181,2 Mio. €:
→ Leistungen nach dem SGB II 95,7 Mio. €
→ Hilfen bei Pflegebedürftigkeit 24,1 Mio. €
→ Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 20,5 Mio. €
→ Hilfen zur Erziehung 18 Mio. €
- Zuschüsse an Beteiligungen, eigenbetriebsähnliche Einrichtungen und Sondervermögen (77,5 Mio. €):
→ Betriebskostenzuschuss GeKita 36,4 Mio. €
→ Zuschüsse an das MIR 13,1 Mio. € und die NPW 3,9 Mio. €
→ Umlage an den VRR zur Finanzierung des ÖPNV 20,3 Mio. €
- Umlagen an den Landschaftsverband 64,6 Mio. € und den RVR 2,7 Mio. €
- Gewerbesteuerumlage 15,8 Mio. € (einschließlich 7,9 Mio. € Solidarbeitrag)
- Krankenhausumlage an das Land 2,8 Mio. €
Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (rd. 44,1 Mio. €) sind folgende Schwerpunkte zu nennen:
- Miet- und Leasingkosten 13,1 Mio. €
- Versicherungsbeiträge 3,7 Mio. €
- Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten 3,2 Mio. €
- Verbuchung nicht einbringbarer Forderungen 2,6 Mio. €
- Festwerte 7,5 Mio. €
Als Festwerte sind Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens (z.B.: Schulausstattung, Straßenbäume etc) und Lagerbestände (z.B.: Baumaterialien) gebildet und in die Bilanz übernommen worden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand des Festwertes in seiner mengen- und wertmäßigen sowie qualitativen Zusammensetzung nur geringen Schwankungen unterliegt. Dies soll dadurch sichergestellt werden, dass der Werteverzehr durch Ersatzbeschaffungen innerhalb eines Haushaltsjahres ausglichen wird. Aufwendungen für Festwerte werden im Rahmen der getätigten Ersatzbeschaffungen unmittelbar als Aufwand verbucht. Für diese Vermögensgegenstände fällt daher keine planmäßige Abschreibung an. Der Bilanzwert der Festwerte ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen anzupassen.
Zinsaufwendungen für Darlehen, die von der Stadt in Anspruch genommen wurden (einschließlich der Darlehen zur Liquiditätssicherung), werden mit 26,7 Mio. € (für Investitionskredite: Mio. 16,1 €, für Liquiditätskredite: 10,3 Mio. €, 0,3 Mio. € sonstige Zinsen) erwartet.
Haushaltssicherungskonzept 2012
Auf der Basis der Planwerte 2015 des Haushaltsentwurfs 2012 ist die Fortschreibung der Erträge und Aufwendungen nach § 76 GO entsprechend den Vorgaben des Anwendungserlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 09.08.2011 erfolgt.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass
- für das Jahr 2020 letztmalig ein geringer Fehlbedarf prognostiziert wird. Der Haushaltsausgleich in 2020 (dieses Jahr wurde durch das HSK 2011 als Zieljahr für den Haushaltsausgleich festgelegt) wird damit um etwa 2 Mio. € nicht erreicht.
- ausgehend von einem prognostizierten Eigenkapital Ende 2015 in Höhe von rd. 108 Mio. € die Aufzehrung des Eigenkapitals im Jahre 2020 eintreten würde. Das negative Eigenkapital beträgt allerdings lediglich rd. 2 Mio. €, dieser Betrag liegt zweifelsohne unterhalb der Schätzungenauigkeit bezogen auf den langen Prognosezeitraum.
Das Haushaltssicherungskonzept ist in der aktuellen Fassung grundsätzlich nicht genehmigungsfähig, da der Haushaltsausgleich in 2020 nicht erreicht wird. Das Haushaltsdefizit 2020 sowie die Überschuldung in 2020 mit jeweils etwa 2 Mio. € berechtigen aufgrund ihrer Höhe aber zu der Hoffnung, dass durch eintretende Veränderungen bis zur Beschlussfassung über das HSK 2012 eine Genehmigungsfähigkeit des HSK erreicht werden kann.