15. Dezember 2011, 13:17 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete,
meine Damen und Herren,
„Im Westen nichts Neues.“ Der Titel dieses Meisterwerks von Erich Maria Remarque könnte auch den Umschlag des Haushaltsplans 2012 zieren. Könnte, wenn die Finanzdaten des Haushalts reiner Selbstzweck wären.
Das sind sie aber nicht! Finanzen sind immer nur Mittel zum Zweck. Und der Zweck ist Erhalt einer lebenswerten Stadt. Letzteres ist uns in der Vergangenheit ganz gut gelungen. So gut, dass Gelsenkirchen in vielen Politikfeldern –vor allem in der Jugend-, Bildungs- und Sozialpolitik- mittlerweile richtungweisend ist. Das „Gelsenkirchener Modell“ ist selbst der Landesregierung aufgefallen und zum neuen Ansatz in der Jugend- und Sozialpolitik formuliert worden.
1. Defizitentwicklung
Gleichwohl bestimmen die Finanzdaten unser weiteres Schicksal. Und hier liegt noch ein ganzes Stück Arbeit vor uns.
Bevor ich aber auf den Haushalt 2012 eingehe, zunächst ein kurzer Rückblick auf den Haushalt 2011: Bereits die Haushaltsverfügung zum Haushalt 2010 erreichte uns erst im November 2010. Für 2011 warten wir auch noch auf eine Reaktion der Bezirksregierung, es ist ja auch erst Mitte Dezember. Unter diesen Rahmenbedingungen ist weder eine wirtschaftliche noch eine geordnete Haushaltsführung möglich. Es kann doch im Zeitalter von NKF nicht wahr sein, dass selbst für dringend notwendige Beschaffungen eine Einzelfreigabe bei der Bezirksregierung beantragt werden muss. Aber, wir haben mit diesem Haushalt oder genauer mit dem HSK zum Haushalt 2011 Pionierarbeit in NRW geleistet, denn unser HSK 2011, das Sie meine sehr verehrten Damen und Herren vor knapp zwei Monaten beschlossen haben, ist das erste nach den neuen Spielregeln der GO für die Genehmigungsfähigkeit von Haushaltssicherungskonzepten. Immerhin hat sich diese Arbeit gelohnt, denn aufgrund der Genehmigungsfähigkeit konnten wir am 30.11. lang ersehnte Beförderungen durchführen. Ein enorm wichtiges Zeichen für die Motivation der Beschäftigten, die seit Jahren den städtischen Konsolidierungskurs konstruktiv und verständnisvoll unterstützen! Nun aber zum Haushalt 2012.
Auch 2012 klafft noch mit rund *94 Mio. € eine große Lücke im Haushalt. Sie erinnern sich, 2009 waren es 163 Mio. €, 2010 122 Mio. € und für 2011 werden 150 Mio. € Defizit erwartet. Weniger dramatisch ist 2012 damit gleichwohl aber nicht. Denn es sind nicht verbesserte Rahmenbedingungen, die das Defizit im Vergleich zu 2011 haben schrumpfen lassen. Nein, es sind lediglich die Ausgleichsmechanismen im Gemeindefinanzierungsgesetz, die nun - wie üblich - mit erheblicher Verspätung greifen.
2. Sozialaufwendungen
Was mir nach wie vor erhebliche Sorgen bereitet sind die hohen Sozialkosten, die den Haushalt in Schieflage bringen. Wir sprechen da in 2012 von immerhin rund *246 Mio. €. Eine Steigerung zum Rechnungsergebnis 2010 um über 10%!
Ich will aber nicht nur über die Sozialkosten in unserem Haushalt klagen. Sie sind auch Verdienst einer jahrelang betriebenen und in ihren Grundsätzen überparteilich getragenen Sozialpolitik, auf die wir stolz sein können, um die uns viele Staaten beneiden, deren Wert nur die Rating-Agenturen noch nicht begriffen haben.
2.1. Kosten der Unterkunft
Allein die Kosten der Unterkunft belaufen sich auf knapp *89 Mio. €. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass rund *44.000 Menschen in unserer Stadt in *22.000 sogenannten Bedarfsgemeinschaften leben. Ursache hierfür ist wiederum, dass diese Menschen dem Arbeitsmarkt zwar zur Verfügung stehen aber schon seit Längerem beschäftigungslos sind bzw. keine existenzsichernde Arbeit haben. Besonders prekär: Diese Gruppe steht stellvertretend für *85% aller Erwerbslosen dieser Stadt. Wer arbeitslos wird, findet also in der Regel schnell wieder einen Job, wer schon länger arbeitslos ist, der verharrt in Arbeitslosigkeit. Die Bekämpfung und die Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit ist daher der Schlüssel für unsere Zukunft, auch haushalterisch.
2.2. Grundsicherung
Weiter enthalten in den *246 Mio. € an Sozialaufwendungen sind die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Ansatz für 2012 beläuft sich hier auf rund *21 Mio. €. Empfänger dieser Transferleistungen sind zurzeit rund *5.000 Menschen in Gelsenkirchen, Tendenz steigend. Allerdings erfahren wir hier zukünftig endlich die notwendige Entlastung vom Bund. Ab 2014 wird der Bund vollständig die Kosten übernehmen.
Aber es muss darüber hinaus zu weiteren nennenswerten Entlastungen kommen. Und der Spielraum dafür besteht. Erst letzte Woche hat das Bundeskabinett Steuersenkungen in einer Größenordnung von *6 Mrd. € jährlich beschlossen. Von diesen *6 Mrd. € wird der Normalverdiener aber nur rund *12,50 € pro Monat sehen.
Also statt 6 Mrd. € für zweifelhafte Steuersenkungen rauszuhauen, sollte der Bund endlich seiner Verantwortung gerecht werden und sich an weiteren Sozialaufwendungen beteiligen.
2.3. Umlage LWL
Lassen Sie mich noch einen weiteren großen Brocken unter den Sozialaufwendungen ansprechen, der sich unter den Umlagen „versteckt“. Nämlich die Umlage an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Mit hoffentlich „nur“ *65 Mio. € wird diese in 2012 zu Buche schlagen. Die Mittel fließen dabei weitestgehend in Maßnahmen zur Eingliederung behinderter Menschen.
Hier könnte der Bund –wenn er denn auf kaum spürbare Steuersenkungen verzichtete- ein Bundesteilhabegeld finanzieren und damit die Aufwendungen der Kommunen für die Eingliederungshilfe erheblich senken. Meine Damen und Herren, das Thema Bundesteilhabegeld muss bei den nächsten Bundestagswahlen auf der Agenda stehen!
3. Personalaufwendungen
Zu den Personalaufwendungen: Die Personalaufwendungen werden trotz der Tarifsteigerungen insgesamt leicht zurückgehen auf ca. *141 Mio. €. Darin enthalten sind Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen von rund *13 Mio. €, sodass die zahlungswirksamen Aufwendungen sich in 2012 auf *128 Mio. € belaufen werden. Anhand der Zahlen wird deutlich, dass das Personal mit den im Haushaltssicherungskonzept 2010 bis 2013 beschlossenen Maßnahmen einen erheblichen Konsolidierungsbeitrag leistet.
Ich will an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, dass wir trotz der sparsamen Bewirtschaftung der Personalkosten das Konjunkturpaket II - immerhin 33 Mio. € - heute mit einer Punktlandung beendet haben und auch den Weg für das Bildungs- und Teilhabepakt bereitet haben. Mein Dank gilt den Beschäftigten, die hieran mitgewirkt haben, in besonderer Weise!
4. Erträge
Verlassen wir nun die Aufwandsseite und widmen uns den Erträgen. Solange der Bund sich nicht angemessen an den Sozialkosten beteiligt, bleibt mir als Kämmerer nur der verzweifelte Versuch, die Aufwendungen durch entsprechende Erträge im Haushalt zu decken. Der Versuch scheitert in 2012 bekanntlich um *94 Mio. €.
4.1. Steuern und Abgaben
Die Erträge aus Steuern und Abgaben belaufen sich in 2012 auf rund *241 Mio. € und reichen damit noch nicht einmal vollständig zur Deckung der Sozialaufwendungen. Die Gewerbesteuer als wichtigste Steuerquelle steigt nur leicht auf *108 Mio. €, weil unser bis dato größter Gewerbesteuerzahler weiter deutliche Gewinnrückgänge zu verzeichnen hat. Vorbei sind daher leider Jahre wie 2008, wo rund *163 Mio. € an Gewerbesteuern anfielen.
4.2. Schlüsselzuweisungen
Da unsere Steuerkraft offenkundig nicht ausreicht, um unseren Finanzbedarf zu decken, sind wir nach wie vor von Schlüsselzuweisungen des Landes abhängig. Diese entwickeln sich gegenüber 2011 zunächst einmal deutlich positiv. Die Steigerung beläuft sich auf insgesamt *59 Mio. €. Damit steigt der Ansatz auf insgesamt fast *233 Mio. €. Diese Entwicklung darf aber nicht fehl interpretiert werden.
Die Mehrerträge aus Schlüsselzuweisungen sind gerade nicht auf eine höhere Finanzausgleichsmasse zurückzuführen. Nein der Mehrertrag ist systembedingt und Folge des Einbruchs bei der Gewerbesteuer um rund 50 Mio. € im zugrundeliegenden Referenzzeitraum.
Zu den Effekten im Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 aus Gelsenkirchener Sicht:
• *20 Mio. € Auswirkung hat die Höhergewichtung des Soziallastenansatzes von Faktor 9,6 auf 15,3. Das ist allgemein zu begrüßen. Aber, der aktuell ermittelte und empfohlene Faktor liegt bei 17,76. Hierdurch werden uns fast *8 Mio. € an Schlüsselzuweisungen vorenthalten.
• *11 Mio. € werden uns gleichzeitig aber wieder weggenommen, da das Land den Zentralitätsansatz von 0,15 auf 0,65 willkürlich hochgeschraubt hat. Profitieren können hiervon nur diejenigen Städte, die überproportional viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und damit im Regelfall auch niedrige Soziallasten haben.
• nur *6 Mio. € sind der Erhöhung der Finanzausgleichsmasse geschuldet, die aus sogenannten Mitnahmeeffekten stammen.
Im Ergebnis entfallen also nur *15 Mio. € oder 25% auf Verbesserungen im Gemeindefinanzierungsgesetz, *9 Mio. € davon sind reine Umverteilung. Die restlichen *44 Mio. € bzw. *75% sind rein systembedingt und dem Einbruch bei der Gewerbesteuer geschuldet.
Noch ein Wort zum Gemeindefinanzierungsgesetz: Auch hier müssen die Präventionsketten der Landesregierung ineinandergreifen. Denn was in der Sozialpolitik richtig ist, kann in der Gemeindefinanzpolitik nicht falsch sein. Es ist besser und billiger für das Land, im Vorhinein für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen Sorge zu tragen als im Nachhinein aufgelaufene Schulden nebst Zins- und Zinseszins zurückzahlen zu müssen.
Die in 2010 erfolgte strukturelle Aufstockung der GFG-Verbundmasse war daher ein erster richtiger und präventiver Schritt. Es bedarf aber unbedingt weiterer Schritte hin zur Festlegung einer finanziellen Mindestausstattung für Kommunen, wenn die kommunale Selbstverwaltung wieder eine Chance erhalten soll!
Der Stärkungspakt alleine wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Das Ministerium für Inneres und Kommunales darf hier nicht länger mit dem „Besenwagen hinterher fahren“. Die für EU, Bund und Land festgelegte Einführung der Schuldenbremse sowie die geplanten Basel-III-Regelungen werden ansonsten die Situation der Kommunen noch weiter verschärfen.
5. Verschuldung und Vermögen
Kommen wir zur Verschuldungssituation der Stadt Gelsenkirchen. Der Bestand an Investitionskrediten hat sich in 2011 um 45 Mio. € reduziert und wird zum 31.12.2012 voraussichtlich *346 Mio. € betragen.
Deutlich anwachsen wird der Bestand an Krediten zur Liquiditätssicherung und zwar ausgehend von geschätzten *505 Mio. € zum Stand 31.12.2011. Im Vergleich zu anderen Ruhrgebietskommunen ist damit die Gesamtverschuldung noch vergleichsweise moderat. Meine Damen und Herren, die Vermögensverkäufe in der Vergangenheit reduzieren auch heute noch den Bestand an Kassenkrediten um fast 500 Mio. €. Ich hoffe, dass diese Konsolidierungsschritte auch anerkannt werden.
Der Zinsaufwand wird in 2012 insbesondere aufgrund der notwendigen Neuaufnahme von Liquiditätssicherungskrediten auf bis zu *27 Mio. € steigen. Gegenüber 2011 ist dies eine Steigerung um knapp *5 Mio. €. Während der Zinsaufwand für Investitionskredite nahezu konstant bleibt, verdoppelt sich absehbar der Zinsaufwand für Liquiditätssicherungskredite. Zurzeit kalkulieren wir noch mit einem Durchschnittszinssatz für Liquiditätssicherungskredite von gerade einmal 1,2%. Dies ist dem immer noch bestehenden historischen Zinstief geschuldet. Bereits geringe Zinssteigerungen können aber den Zinsaufwand explosionsartig um mehrere Millionen Euro pro Jahr ansteigen lassen! Die Folgen der Eurokrise und deren Auswirkungen auf die künftige Geschäftspolitik der Banken müssen daher beobachtet werden.
Abschließend noch kurze Anmerkungen zur Vermögenslage:
Aufgrund des geplanten Defizits wird sich das Eigenkapital weiter verringern und zwar auf *292 Mio. € Ende 2012. Mittelfristig wird das Eigenkapital bis 2015 auf etwa *108 Mio. € abschmelzen.
Haushaltssicherungskonzept
Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, das Haushaltssicherungskonzept ist seit 1995 immer wieder notwendiger Bestandteil des Haushaltsaufstellungsverfahrens geworden. 2012 sieht es da nicht anders aus. Das Ziel ist nach wie vor gleich geblieben: Erhalt einer lebenswerten Stadt.
1. 10-Jahreszeitraum
Die Rahmenbedingungen haben sich aber durch die Politik der Landesregierung verändert.
Neu ist zunächst, dass auch ein Haushaltssicherungskonzept genehmigt werden kann, das den Haushaltsausgleich erst innerhalb des längerfristigen 10-Jahreszeitraums vorsieht. Bisher musste der Haushaltsausgleich zwingend im mittelfristigen Planungszeitraum erreicht werden.
Für Gelsenkirchen bedeutet diese Neuregelung erhebliche Verbesserungen. Ein auf 10 Jahre angelegtes Konsolidierungskonzept ist nachhaltiger und realistischer. Insbesondere wirtschaftliche Überlegungen können besser als bisher einbezogen werden. Kurzfristige Schließungsmaßnahmen, die gewachsene Infrastruktur zerstören würden, können vermieden werden.
Diese Neuregelung haben wir bereits für das laufende Haushaltssicherungskonzept 2011 berücksichtigt und den Planungszeitraum entsprechend bis 2021 fortgeschrieben. Dabei konnten wir bis 2020 den Haushaltsausgleich darstellen. Die Genehmigung dieses Konzepts ist uns von der Bezirksregierung daher auch kurzfristig in Aussicht gestellt worden.
Allerdings muss trotz aller Zuversicht berücksichtigt werden, dass entsprechend der Erlasslage für wesentliche Aufwands- und Ertragsarten Prognosewerte aus den Steigerungswerten der Vergangenheit abgeleitet werden mussten. Diese Prognosen sind mit erheblicher Unsicherheit behaftet.
Bereits im jetzt fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzept 2012-2022 werden wir teilweise von der Realität schon wieder eingeholt und verfehlen den Haushaltsausgleich im Jahr 2020 um *2 Mio. €. Gleichwohl bin ich zuversichtlich, dass wir im weiteren Verfahren der Haushaltsberatungen die Zielmarke im Jahr 2020 erreichen werden.
2. Stärkungspakt Stadtfinanzen
Zumal wir mit einer weiteren „Unbekannten“ bislang noch nicht kalkuliert haben, nämlich dem Stärkungspakt Stadtfinanzen. Der Landtag hat das entsprechende Gesetz am 8. Dezember beschlossen.
Basis für den Stärkungspakt ist das Gutachten der Professoren Junkernheinrich/ Lenk. Danach beträgt die jährliche strukturelle Haushalts-Lücke der Kommunen mit Kassenkrediten in NRW über 2,6 Mrd. Euro. Dieses auf kameralen Zahlen basierende Defizit ist in der aktuellen auch NKF-geprägten Haushaltswelt erheblich zu erhöhen. Der Gemeindefinanzbericht 2011 des Städtetages NRW bringt es auf den Punkt:
Ich zitiere „Die in NRW weit überdurchschnittlich hohen Belastungen der Kommunen mit sozialen Leistungen sowie das mangelnde Engagement des Landes sind maßgeblich für die kommunale Finanznot verantwortlich.“ Zitatende.
Trotz aller Kritik erkenne ich die Bemühungen um den Stärkungspakt grundsätzlich an. Aufgrund unglücklicher Zugangs- und Verteilungskriterien und einer Stufe 2, die sich für Gelsenkirchen zum „Strafpaket“ entwickeln kann, bleibt da nur ein Urteil: Gut gemeint aber noch nicht gut gemacht! Das ist nicht nur meine Meinung, geschätzte 5 Zentimeter Expertenaussagen belegen dies:
Die Spielregeln müssten klar und nachvollziehbar sein. Erfolgreiche Konsolidierungsbemühungen der Vergangenheit dürften nicht bestraft werden. Und genügend Mittel müssten vom Land bereitgestellt werden.
Leider werden diese Forderungen mit dem am 8. Dezember beschlossenen Gesetz zum Stärkungspakt nicht vollständig umgesetzt. Das Eintrittskriterium in den Stärkungspakt wird an der Eigenkapitalsituation festgemacht und die Verteilung der Mittel erfolgt auf der Basis historischer Rechnungsergebnisse, denn die Kommunen, die Geld erhalten sollen, waren fast ausnahmslos nicht in der Lage, die zunächst noch im Gesetzentwurf geforderten Jahresabschlüsse 2009 und 2010 vorzulegen! Jetzt gelten Spielregeln, nach denen Münster mehr Unterstützung erfahren würde als Gelsenkirchen!
In der Stufe 1 werden in den Jahren 2011 bis 2020 jeweils 350 Mio. € vom Land für 34 bereits überschuldete oder aber akut von der Überschuldung bedrohte Kommunen zur Verfügung gestellt. Darunter sind auch zwei große Ruhrgebietskommunen, die gerade erst neue Miteigentümer der ehemaligen Evonik-Stromtochter Steag wurden. Eine erhält noch in diesem Jahr über 50 Mio. €, die andere weit über 60 Mio. €, – wie kann das bitte sein?
In Stufe 2 sollen darüber hinaus in den Jahren 2012 bis 2020 für bis zum Jahr 2016 von der Überschuldung bedrohte Kommunen Finanzmittel bereitgestellt. Nicht nur, dass die Eintrittskarte für diese Stufe jede Kommunen selbst erstellen muss, wir müssen den Haushalt 2010 für die Jahre 2014 – 2016 jetzt fortschreiben, diese Stufe wird bis jetzt rein kommunal finanziert. Die Schlüsselzuweisungen, also Mittel, die Kommunen gerade deshalb erhalten, weil sie über keine ausreichende Steuerkraft verfügen, werden reduziert, um die Stufe 2 zu finanzieren. D.h., wer nicht an Stufe 2 teilnimmt, zahlt drauf. Es bedarf daher deutlicher Korrekturen am Gesetz!
Wie Herr Oberbürgermeister es bereits angekündigt hat, wird zu prüfen sein, ob wir gleichwohl die Teilnahme an Stufe 2 beantragen, um nicht die Stufe 2 finanzieren zu müssen. Die Beantwortung dieser Frage wird mit zu den Hauptaufgaben der diesjährigen Haushaltsberatungen gehören. Ich würde es sehr begrüßen, wenn wir auch in dieser Frage den „Gelsenkirchener Weg“ beschreiten könnten. Sie, meine Damen und Herren Stadtverordneten, müssen letztendlich die Entscheidung treffen.
Ob mit oder ohne Stärkungspakt, die Herausforderung bleibt die Gleiche. Wir müssen den Haushaltsausgleich schaffen und daher am bewährten Dreiklang festhalten:
• Sparkurs beibehalten
• Wirtschaft vor Ort fördern
• Strategisches Potential heben
3. Sparkurs beibehalten
Der Sparkurs der vergangenen 20 Jahre war nicht wirkungslos. Hätte die Stadt seinerzeit nicht gegengesteuert, wären bis heute Defizite in einem Umfang von *1,4 Mrd. € aufgelaufen. Mehr als ein Drittel davon konnte aus eigener Kraft abgewendet werden. Das verbliebene Defizit entfällt im Wesentlichen auf die – wie bereits exemplarisch dargestellte – unzureichende Beteiligung des Bundes an den Soziallasten und der mangelnden Finanzausstattung durch das Land.
4. Wirtschaft vor Ort fördern
Die Förderung der Wirtschaft vor Ort wird weiter ein Schlüsselfaktor sein. Passiert ist hier schon eine ganze Menge. Mit vergleichsweise bescheidenen Ressourcen, ist es gelungen, mittlerweile sämtliche ehemaligen Montanflächen aufzubereiten und für Neuansiedlungen und Betriebserweiterungen zur Verfügung zu stellen. Der Bedarf ist da, nicht zuletzt auch weil Gewerbeflächen im Ruhrgebiet knapp werden und Gelsenkirchen über eine exzellente Verkehrsinfrastruktur und Lage verfügt.
Die Erfolge lassen sich auch bereits in Zahlen und Arbeitsplätzen messen. Allein durch Betriebserweiterungen und erfolgreiche Neuansiedlung konnten in jüngster Vergangenheit fast 3.000 Arbeitsplätze in Gelsenkirchen gesichert bzw. sogar neu geschaffen werden. Die Stimmung in der örtlichen Wirtschaft ist gut, ich habe mich durch Besuche bei Unternehmen selbst davon überzeugt.
5. Strategisches Potential
Sollten Sparkurs und Wirtschaftsförderung alleine noch nicht für den Haushaltsausgleich reichen, so liegt zumindest noch eine Trumpfkarte in der Hand, nämlich strategisches Potential in Form von Neubewertung von Vermögensgegenständen. Dieses Potential sollte aber nur als äußerstes Mittel eingesetzt werden, denn diese Trumpfkarte kann nur einmal ausgespielt werden.
Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun zum Schluss kommen.
„Im Westen nichts Neues.“ Das waren meine Eingangsworte, die Gott sei Dank nur mit Blick auf unsere Finanzsituation Gültigkeit haben. Gleichwohl gilt es aber auch hier, Abhilfe zu schaffen. Finanzen sind zwar nicht alles, aber ohne ausreichende Finanzen ist bekanntlich alles Nichts. Die Vorleistungen sind von der Stadt in den vergangenen 20 Jahren erbracht worden. Nun müssen aber auch Bund und Land ihren Beitrag leisten.
Die Ansätze sind erkennbar und gut:
• Stärkungspakt Stadtfinanzen
• Übernahme der Kosten der Grundsicherung durch den Bund
Aber: Bei Ansätzen allein darf es nicht bleiben. Der Bund muss seinen Anteil an den Sozialaufwendungen deutlich erhöhen. Ein Beleg dafür, dass das geht, sind die gerade beschlossenen Steuersenkungen.
Das Land wird beim Stärkungspakt noch mal nachjustieren müssen. Und da Kommunen „systemrelevant“ sind, bin ich auch guter Hoffnung. Andernfalls würden Konsolidierungsmaßnahmen der Vergangenheit – wie in Gelsenkirchen – bestraft.
Es tut sich etwas im Westen: Der Haushaltsausgleich bis 2020 bleibt erreichbar. Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, lassen Sie uns dieses Ziel gemeinsam verfolgen. Ich wünsche Ihnen und uns in dieser finanzpolitisch „spannenden“ Zeit gute Haushaltsberatungen und danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Glückauf!