18. Januar 2012, 11:29 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die melderechtlichen Bestimmungen erlauben dem Referat Bürgerservice die Weitergabe von Meldedaten an bestimmte Personen und Organisationen, allerdings nur wenn der betroffene Einwohner der Erteilung dieser Auskünfte nicht widersprochen hat. Widerspricht der Einwohner oder die Einwohnerin dieser Weitergabe der eigenen Daten nicht, können diese an Parteien, Wählergruppen und Trägern von Wahlvorschlägen sowie an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden weitergegeben werden. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus ein Widerspruchsrecht gegen die Erteilung von elektronisch abrufbaren Melderegisterauskünften über das Internet.
Allen Betroffenen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, stehen diese Rechte zu. Eine Einwilligung oder Genehmigung des gesetzlichen Vertreters ist hierfür nicht erforderlich. Die Widerspruchsrechte beziehen sich ausschließlich auf die Weitergabe von Meldedaten an die vorgenannten Stellen bzw. auf den Online-Abruf von Melderegisterauskünften, nicht jedoch allgemein auf die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister.
Bevor ferner Meldedaten an Adressbuchverlage oder im Zusammenhang mit Alters- und Ehejubiläen weitergegeben werden dürfen, muss eine ausdrückliche Einwilligung des betroffenen Einwohners vorliegen.
Für die Entgegennahme der Widersprüche bzw. der Einwilligung stehen die Bürgercenter des Referates Bürgerservice im Rathaus Buer an der Cranger Straße 262, an der Schloßstraße 35 und an der Husemannstraße 32 zur Verfügung. Die Einwilligung bzw. die Widersprüche können auch schriftlich an das Referat 33 Bürgerservice der Stadt Gelsenkirchen, 45875 Gelsenkirchen, gerichtet werden. Ein entsprechendes Formular ist im Formularservice unter www.gelsenkirchen.de abrufbar.
Die Bürgercenter im Rathaus Buer und an der Husemannstraße 32 sind zu folgenden Zeiten geöffnet: montags und dienstags 8 bis 16 Uhr, mittwochs 8 bis 14 Uhr, donnerstags 8 bis 18 Uhr und freitags 8 bis 13 Uhr. Die Bürgercenter Cranger Straße 262 und Schloßstraße 35 sind zu folgenden Zeiten geöffnet: montags 8 bis 16 Uhr, mittwochs 8 bis 14 Uhr und freitags 8 bis 13 Uhr.
Wer sich über vorgenannte Rechte telefonisch informieren möchte, kann dies unter der Sammelrufnummer 169 -2100 tun.