23. Januar 2012, 11:37 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Seit Ende Juli 2011 sind in Gelsenkirchen drei Hundesteuerfahnder auf der Spur möglicher Steuersünder. Die städtischen Dienstkräfte haben dazu in Straßen und Häusern geforscht und kontrolliert. Wurden Hundehalter ermittelt, die ihre Vierbeiner nicht angemeldet hatten, gab es zunächst einen Informationsflyer und die Anmeldunterlagen. Danach hatten die Hundebesitzer die Möglichkeit, ihr Tier regulär anzumelden. Erst danach drohten ein Ordnungs- oder Bußgeld.
Der seit Jahren in Gelsenkirchen stagnierende Bestand an gemeldeten Hunden stieg seitdem um 354 Tiere. Das bedeutet für die Stadt Gelsenkirchen eine jährliche Steuermehreinnahme von rund 42.000 Euro.
Die Stadt Gelsenkirchen hatte den Beginn der Überprüfung über die Medien angekündigt. Die eingesetzten städtischen Dienstkräfte trafen meist auf einsichtige und verständige Hundehalter. Bisher ist kein Fall bekannt, bei dem der Aufforderung zur Anmeldung nicht gefolgt wurde.
Die bislang erfolgreiche Überprüfung wird fortgesetzt, da nach Schätzungen etwa 20 Prozent der Hundehalter ihr Tier nicht angemeldet haben.
In der Stadt Gelsenkirchen sind 11585 Hunde angemeldet. Bei einem derzeitigen Steuersatz von 117 Euro für den ersten Hund und einer Steigerung bei der Mehrfachhundehaltung auf 135 Euro bzw. 153 Euro pro Jahr macht dies ein jährliches Steueraufkommen von rund 1,2 Mio. Euro aus.
Die Hundesteuersatzung der Stadt Gelsenkirchen schreibt eine generelle Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung eines Hundes vor. Das gilt auch für zugelaufene Tiere, wenn sie im Besitz des Finders bleiben. Die tatsächliche oder auch vorgetäuschte Unkenntnis der Regelung entbindet nicht von einer Nachversteuerung ab dem Anschaffungsdatum