06. November 2026, 13:45 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Der neue Landschaftsplan der Stadt Gelsenkirchen ist rechtskräftig. Mit der Bekanntmachung ist das Verfahren zur Neuaufstellung abgeschlossen. Der Plan ersetzt die bisherigen Regelungen aus dem Jahr 2000.
Intensives Beteiligungsverfahren
Die Stadt hat den Planungsprozess nicht nur durch die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren begleitet, sondern gezielt den persönlichen Austausch gesucht.
„Ein Landschaftsplan muss fachliche Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes ebenso berücksichtigen wie die Interessen der Menschen, die mit und von der Landschaft leben. Deshalb war es uns wichtig, nicht nur die formellen Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten, sondern auch persönlich ins Gespräch zu kommen. Wir wollten die Planungen nachvollziehbar erklären und im direkten Gespräch mögliche Missverständnisse ausräumen“, so Michaela Klee, Abteilungsleiterin im Referat Stadtplanung der Stadt Gelsenkirchen.
Die Neuaufstellung des Landschaftsplans wurde im Jahr 2022 vom Rat der Stadt beschlossen. Im Jahr 2024 konnten Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Anregungen und Bedenken zum Vorentwurf einbringen. Von Juli bis September 2025 lag der Planentwurf anschließend öffentlich aus. Durch eine über das übliche Maß hinaus verlängerte Offenlage bot die Stadt allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit sich erneut in den Planungsprozess einzubringen und informierte darüber über alle zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle.
Alle Stellungnahmen sorgfältig geprüft
Alle der gut 300 eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und der öffentlichen Auslegung wurden von der Verwaltung einzeln geprüft und bearbeitet. Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken flossen in die anschließende Abwägung ein. Auf Grundlage der Rückmeldungen wurden entsprechende Anpassungen am Plan vorgenommen. So wurden beispielsweise alle Hofstellen im Außenbereich noch einmal geprüft und die Grenzen des Landschaftsplans so angepasst, dass eine Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe ermöglicht wird. Die Ergebnisse wurden in einem Abwägungsvorschlag für den Rat der Stadt zusammengeführt. Auch die Bezirksvertretungen wurden einbezogen und konnten Rückfragen an die Verwaltung richten.
Der Rat der Stadt fasste am 21. Mai 2026 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss. Anschließend wurde der Landschaftsplan der Bezirksregierung Münster angezeigt und von dieser geprüft. Nach deren Zustimmung wurde der Plan nun bekannt gemacht und erlangte damit Rechtskraft.
Naturschutz, Landschaftsschutz und Freiraumnutzungen zusammendenken
Der Landschaftsplan legt fest, welche Erfordernisse und Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft erforderlich sind. Er trägt dazu bei, die Artenvielfalt und ihre Lebensräume zu erhalten und zu verbessern sowie Boden, Wasser, Luft und Klima zu schützen. Zugleich berücksichtigt er die unterschiedlichen Ansprüche an den unbebauten Außenbereich – etwa durch Land- und Forstwirtschaft, die kommunale Entwicklung (z.B. Wohnen und Gewerbe) und die Erholung der Bevölkerung.
Eine wichtige Rolle spielt auch die Landwirtschaft. Die landwirtschaftliche Produktion ist auf geeignete Flächen im Außenbereich angewiesen. Gegenüber dem bisherigen Landschaftsplan sieht die neue Regelung eine Vielzahl von Ausnahmen von Ge- und Verboten vor. Damit soll der bürokratische Aufwand für landwirtschaftliche Betriebe spürbar verringert werden. Zuvor schon ausgeübte zulässige Nutzungen sind weiterhin erlaubt. Gleichzeitig werden wertvolle Freiflächen vor Bebauung geschützt.
Gerade in einem dicht besiedelten Ballungsraum wie dem Ruhrgebiet sind zusammenhängende Freiräume wichtig – sowohl für die Natur als auch für die Erholung der Menschen. Der Landschaftsplan trägt dazu bei, diese Flächen langfristig zu sichern und die unterschiedlichen Nutzungsansprüche miteinander in Einklang zu bringen.
Hierzu werden im Landschaftsplan auch die besonders geschützten Bereiche von Natur und Landschaft festgesetzt. Das sind Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und auch die Naturdenkmale.
In den Schutzgebieten gelten für besondere Regeln, durch deren Beachtung Besucherinnen und Besucher einen Beitrag zur Sicherung der Grundlagen des gesunden Lebens in der Stadt leisten können.
Austausch soll auch nach Inkrafttreten weitergehen
Im Landschaftsplan sind Maßnahmen vorgesehen, um Natur und Landschaft aufzuwerten. Die Umsetzung soll kontinuierlich ab 2027 erfolgen.
Die Stadt möchte den im Planungsprozess begonnenen und als wertvoll anerkannten Dialog mit der Landwirtschaft auch künftig fortsetzen. Regelmäßige Gespräche sollen dazu beitragen die Umsetzung des Landschaftsplans gemeinsam zu besprechen und das gegenseitige Verständnis weiter zu stärken. Erste Gespräche hierzu haben bereits stattgefunden.
Weitere Informationen zum Landschaftsplan und zu seinen Inhalten gibt es auf der Internetseite der Stadt Gelsenkirchen unter www.gelsenkirchen.de/de/Infrastruktur/Stadtplanung/Landschaftsplan.