01. März 2012, 10:47 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Auf der Grundlage der im Jahre 2011 registrierten Kauffälle hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gelsenkirchen in seiner Sitzung am 14. Februar 2012 die Zonalen Bodenrichtwerte für das Stadtgebiet Gelsenkirchen zum Stichtag 1. Januar 2012 ermittelt und beschlossen.
In der gleichen Sitzung hat der Gutachterausschuss die Übersicht über die Bodenrichtwerte und sonstige für die Wertermittlung erforderlichen Daten beschlossen, die im Grundstücksmarktbericht 2012 veröffentlicht werden.
Von allen Kaufverträgen über Immobilien in der Stadt Gelsenkirchen erhält der Gutachterausschuss gemäß dem Baugesetzbuch eine Kopie. Diese Verträge bilden die Grundlage für die Kaufpreisauswertungen des Gutachterausschusses im Stadtgebiet Gelsenkirchen.
Anhand der Kaufpreisauswertung für das zurückliegende Jahr stellte der Gutachterausschuss fest, dass die Preise bezogen auf den Quadratmeter Wohnfläche der neu erstellten Ein- und Zweifamilienhäuser geringfügig um ein Prozent gestiegen sind. Der mittlere Kaufpreis für diese Objekte lag bei 244.000 €.
Die Preise für Bauplätze sind um drei Prozent gesunken. Mit nur noch sechs Verkäufen von Baugrundstücken für den Mehrfamilienhausneubau findet dieser Teilmarkt wie in den zurückliegenden Jahren kaum noch statt. Mit nur vier Verkäufen bei gewerblichen Bauflächen sind ähnliche Verhältnisse festzustellen.
Beim individuellen Wohnungsbau - Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke - orientierten sich die Grundstücksverkäufe weitestgehend am Bodenrichtwertniveau des zurückliegenden Jahres.
Aufgrund der festgestellten Preisbildung, die in der Nähe der Bodenrichtwerte des individuellen Wohnungsbaus lag und der ansonsten durchgängigen Stagnation auf dem unbebauten Grundstücksmarkt, hat der Gutachterausschuss beschlossen die Bodenrichtwerte gegenüber dem Vorjahr bis auf punktuelle Neuausweisungen nicht zu verändern.
In digitaler Form stehen die Bodenrichtwerte und der Grundstücksmarktbericht im Internet im Bodenrichtwertinformationssystem des Landes NRW unter www.borisplus.nrw.de zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Für den Download der Bodenrichtwerte fallen im Internet Gebühren in Höhe von 6 € an. 39 € werden hier für den kostenpflichtigen Grundstücksmarktbericht erhoben. Kostenfrei ist dagegen der Download ohne den Teil der wesentlichen Daten, die für Sachverständige in der Grundstückswertermittlung erforderlich sind. Der gebundene in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zu bestellende Marktbericht beträgt 52 €.
Mündliche Auskünfte zu den Bodenrichtwerten und dem Grundstücksmarktbericht werden von der Geschäftsstelle kostenlos erteilt.
Geschäftsstelle
Rathaus Buer, Zimmer 22 a
45875 Gelsenkirchen
Telefon: 0209/1 69-42 83
Telefax: 0209/1 69-48 16
E-Mail: gutachterausschuss@gelsenkirchen.de
Internet: www.gars.nrw.de/ga-gelsenkirchen/
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