13. März 2012, 16:25 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Der Verwaltungsvorstand der Stadt Gelsenkirchen hat heute unter der Leitung von Oberbürgermeister Frank Baranowski sein Votum für eine Teilnahme an der zweiten Stufe des Gesetzes zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen abgegeben. Die Kämmerei wird dem Rat der Stadt Gelsenkirchen zur Sitzung am 22. März 2012 einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorlegen.
Die Stadt Gelsenkirchen wird dann bis zum 31. März bei der Bezirksregierung Münster eine Konsolidierungshilfe und damit die Teilnahme an der Stufe 2 des Stärkungspaktes beantragen.
Sollte es mehr Bewerbungen aus den Kommunen geben, als Mittel zur Verfügung gestellt werden, entscheidet letztendlich das Land per Verwaltungsakt über eine Teilnahme. Es ist daher nicht sicher, ob die Stadt Gelsenkirchen an der 2. Stufe teilnehmen wird.
Nach den im Stärkungspaktgesetz festgelegten Regelungen kann die Stadt Gelsenkirchen bei einer Teilnahme in den Jahren 2012 bis 2020 mit Konsolidierungshilfen in Höhe von insgesamt rund 165 Millionen Euro rechnen. Der Haushaltsausgleich muss mit den Konsolidierungsmitteln bis zum Jahr 2018 erreicht werden.
Sollte der Rat der Stadt dem Vorschlag folgen, wird die Verwaltung den Antrag fristgerecht an die Bezirksregierung richten und im Fall einer positiven Teilnahmeentscheidung des Landes einen Entwurf eines Haushaltssanierungsplans zur Beschlussfassung in der Ratssitzung am 27. September 2012 erstellen.