23. September 2026, 17:03 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Der nun vorgestellte Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung der Bundesregierun insbesondere im Zusammenhang mit der Zuwanderung aus der Europäischen Union (EU) soll kriminellen Netzwerken die wirtschaftliche Grundlage entziehen. Außerdem soll Städten wie Gelsenkirchen durch erweiterte Befugnisse beim Kampf gegen organisierten Betrug und Armutszuwanderung aus Bulgarien und Rumänien geholfen werden. Der von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt vorgelegte Zehn-Punkte-Plan umfasst insgesamt 37 Einzelmaßnahmen
Gelsenkirchens Oberbürgermeisterin Andrea Henze begrüßt den Aktionsplan ausdrücklich. Denn die Armutszuwanderung aus Bulgarien und Rumänien war und ist zweifellos eine der großen Herausforderungen für die Stadt Gelsenkirchen und das schon seit Jahren. Ermöglicht wird die Zuwanderung durch die Regelungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU. Diese geben Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten das Recht, ihren Arbeitsplatz innerhalb der EU unter bestimmten Bedingungen frei zu wählen.
Schon als Sozialdezernentin der Stadt Gelsenkirchen drängte Andrea Henze bei Gesprächen im Bundeskanzleramt und mit Initiativen im Deutschen Städtetag darauf, stärker gegen den Sozialleistungsmissbrauch durch Zugewanderte aus Bulgarien und Rumänien vorzugehen. Wiederholt wies sie darauf hin, dass die Zugwanderten dabei oft auch Opfer krimineller Strukturen waren und sind.
Als Oberbürgermeisterin der Stadt Gelsenkirchen machte sie sich noch im Juni dieses Jahres beim Berlin-Ruhr-Dialog des Kommunalrats im Regionalverband Ruhr (RVR) für Regelungen gegen den Sozialleistungsmissbrauch stark. Dort hatte Ministerin Bärbel Bas bereits einen „Aktionsplan zur Bekämpfung des Missbrauches von Freizügigkeit und Sozialleistungen im Zusammenhang mit EU-Zuwanderung" angekündigt. Nun legt die Bundesregierung einen solchen Aktionsplan vor.
„Die Beharrlichkeit, mit der seit Jahren auf diese Probleme aufmerksam gemacht wurde, zahlt sich nun aus“, stellt Oberbürgermeisterin Henze fest. Im Aktionsplan findet sie nun einige der seit Jahren angesprochenen Punkte wieder: „Kommunen können künftig die Übernahme von Kosten der Unterkunft, also Mietzahlungen, einschränken oder sogar verweigern, wenn sich Immobilien in einem nicht bewohnbaren Zustand befinden. Instandsetzungsgebote, erweiterte Vorkaufsrechte der Kommunen und Nutzungsuntersagungen und als letztes Mittel Enteignungen helfen uns im Vorgehen gegen Schrottimmobilien.“ Als weiteren Punkt nennt Andrea Henze: „Zugewanderte aus EU-Staaten, die nur einen extrem geringen Beschäftigungsumfang vorweisen, oft sind es Scheinbeschäftigungen, sollen künftig nicht mehr regelmäßig aufstockende Sozialleistungen erhalten können.“
Gelsenkirchener Handlungskonzept aus dem Jahr 2013
Gelsenkirchen habe es nicht dabei belassen, bei der EU und beim Bund immer wieder auf die Probleme hinzuweisen, sondern habe selbst gehandelt, betont die Oberbürgermeisterin: „Bereits im Jahr 2013 hat die Stadt Gelsenkirchen das Handlungskonzept „Zuwanderung im Rahmen der EU-Osterweiterung: Bulgarien und Rumänien“ auf den Weg gebracht und damit eine Vorreiterrolle übernommen. Andere Städte von Hagen bis Duisburg haben nach Gelsenkirchen geschaut und den einen oder anderen Ansatz aus dem Handlungskonzept aufgegriffen.“
Einer der wichtigsten Akteure war und ist das Interventionsteam Problemimmobilien, das bereits im Jahr 2014 seine Arbeit aufgenommen hat. Das Team besteht aus Einsatzkräften des Kommunalen Ordnungsdienstes und des Verkehrsüberwachungsdienstes sowie aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wohnungsaufsicht, der Bauordnung und aus Sprachmittlerinnen und -mittlern. Gemeinsam mit dem Jobcenter Gelsenkirchen, dem örtlichen Stromversorger ELE, Gelsenwasser und unterstützt von der Polizei Gelsenkirchen kontrolliert das Team regelmäßig Häuser in der Stadt.
Das Interventionsteam führt nach wie vor zweimal im Monat größere Objektprüfungen durch. Hinzu kommen mehrere kleine Objektprüfungen pro Monat, an denen nur ein kleinerer Kreis von Behörden beteiligt ist. Im Jahr 2025 wurden 193 Gebäude mit 615 Wohnungen kontrolliert. Dabei wurden 266 bauordnungsrechtliche Verstöße erfasst, und die Wohnungsaufsicht hat 55 Verfahren gegen die Eigentümer eingeleitet. Von 2014 bis heute summiert sich die Zahl dieser Verfahren auf 1638.
Neben der Ahndung baulicher und wohnungsaufsichtsrechtlicher Mängel wurden im Rahmen der Kontrollen außerdem bis heute über 4500 Personen von Amts wegen abgemeldet. Seit dem Jahr 2019 wurden zudem 638 Fälle von potenziellem Sozialleistungsmissbrauch durch das Interventionsteam aufgedeckt.
Im Umfeld der Problemimmobilien wurden von 2019 bis heute außerdem fast 3200 Verkehrsverstöße geahndet. Allein 209 Verfahren wurden wegen abgestellter Schrottfahrzeuge eingeleitet. Darüber hinaus wurden mehr als 480 Fahrzeuge wegen verschiedener Verstöße abgeschleppt.
Über 80 Problemimmobilien vom Markt genommen
Nicht markttaugliche Immobilien vom Markt zu nehmen, dies gelingt in Gelsenkirchen zunehmend mit Hilfe des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW). Seit der Unterzeichnung der Zukunftspartnerschaft des Landes NRW und der Stadt Gelsenkirchen wurde die Stabsstelle Zukunftspartnerschaft Wohnen und strategische Stadterneuerung bei Stadtbaurat Heidenreich eingerichtet sowie ein zweiter Geschäftsbereich der Stadterneuerungsgesellschaft Gelsenkirchen gegründet. Mit finanzieller Unterstützung des Landes und des Bundes in Höhe von bisher rund 30 Millionen Euro, weitere 17,5 Millionen Euro wurden bewillig, konnten bereits über 80 Problemimmobilien vom Markt genommen werden. Knapp 20 weitere befinden sich in laufenden Vorkaufsrechtsverfahren. Beispiele sind der Ankauf von sechs Immobilien am Ahlmannshof, wo eine Kindertagesstätte errichtet werden soll und der Ankauf von zwölf Immobilien an der Feldhauser Straße Das Ziel ist es bis zum Jahr 2032 insgesamt 3000 nicht zukunftsfähige Wohneinheiten zurückzubauen, städtebaulich bedeutsame Wohngebäude wiederherzustellen, Gewerbeflächen zu entwickeln, sowie Grünflächen für Starkregenvorsorge, Durchlüftung und Hitzereduktion herzustellen. Darüber hinaus treibt die Stadt Gelsenkirchen mit den Materialien der Abrissgebäude Projekte der Kreislaufwirtschaft wie eine Baustoffbörse oder ein Kreislaufwirtschaftslabor voran. Zudem werden Projekte mit lokal ansässigen Firmen weiter ausgebaut.
Stelle zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs eingerichtet
Neben dem Fokus auf die Reduzierung von Problemimmobilien ist ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Handlungskonzepts EU-Ost, den missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen zu verhindern. So wurde im Jahr 2023 beim Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt eine Stelle zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs eingerichtet. So konnte der stadtinterne sowie behördenübergreifende Austausch optimiert werden, um dem Sozialleistungsmissbrauch umfassend entgegenzuwirken.
Seit dem Jahr 2019 hat sich die Stadt Gelsenkirchen bereits am Modellprojekt MISSIMO des Landes Nordrhein-Westfalen beteiligt, um Sozialleistungsmissbrauch aufzudecken.
Inzwischen wurde MISSIMO an die Erfordernisse der Stadtverwaltung Gelsenkirchen angepasst und erfolgreich in die Regelstruktur überführt. Insbesondere wurde die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden wie zum Beispiel der Familienkasse, dem Einwohnermeldeamt, von Schulen und dem Jobcenter optimiert, um die missbräuchliche Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu verhindern. Dazu wurden Datengrundlagen angepasst, Meldewege eingerichtet und Laufzeiten verkürzt.
Als Pilotkommune im Projekt „Fälschungssichere Schulbescheinigung” konzentriert sich die Stadt zudem auf Schulkinder, die nicht regelmäßig am Unterricht teilnehmen. Sollte festgestellt werden, dass diese nicht mehr in Gelsenkirchen leben und Transferleistungen beziehen, wird dies unmittelbar der zuständigen Stelle, um eine weitere Auszahlung zu verhindern.
Das erfolgreiche Vorgehen gegen Problemimmobilien sowie die Kontrollen des Interventionsteams und die genannten weiteren Maßnahmen lassen sich im Ergebnis auch an Zahlen ablesen. Ende des Jahres 2025 lebten in der Stadt fast 4400 Menschen mit bulgarischer und fast 7700 Menschen mit rumänischer Staatsangehörigkeit, insgesamt also etwas mehr als 12.000 Personen. Bei den bulgarischen Staatsangehörigen stellte sich eine erhöhte Abwanderungstendenz Mitte 2023 ein, bei den rumänischen Staatsangehörigen ab dem Jahr 2024. Im Jahr 2025 setzte sich diese Tendenz fort. Über 270 Personen mit bulgarischer Staatsangehörigkeit und rund 210 Personen mit rumänischer Staatsangehörigkeit haben das Stadtgebiet verlassen.
Integrierter Ansatz bündelt Kräfte
Auch wenn viele Zugewanderte selbst oft Opfer sind, belasten sie allerdings häufig auch den sozialen Frieden in Quartieren, wenn sie sich nicht an Regeln des Zusammenlebens halten. Vermüllung und Lärm zum Beispiel beeinträchtigen den sozialen Frieden stark.
Doch auch hier hat Gelsenkirchen früh auf innovative Wege gesetzt und Kräfte gebündelt. Integrative Präventionsarbeit (IPA) hieß ein Modellprojekt, das im Norden des Stadtteils Ückendorf vor fünf Jahren gestartet wurde. Ein Ladenlokal wurde zum zentralen Anlaufpunkt für Bürgerinnen und Bürger gleich welcher Herkunft. Zentral und unter einem Dach starteten Kräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes, der Polizei und der Caritas ihre enge Zusammenarbeit.
Die bei und mit IPA gemachten Erfahrungen sind bei dem Integrativen Ansatz in den Stadtteilen Horst und Rotthausen eingeflossen. Unter dem Titel „Gemeinsam für Horst“ und „Gemeinsam für Rotthausen“ hat die Stadt Gelsenkirchen vor rund drei Jahren viele Kräfte gebündelt, um den sozialen Frieden zu wahren, den Zusammenhalt und die Wohn- sowie Lebensqualität in den Quartieren zu stärken. Unterlegt waren und sind die Projekte mit einem Programm, das weit über das hinausgeht, was zuvor an Quartiersarbeit vor Ort geleistet wurde.
„Der von uns gewählte integrierte Ansatz hat sich bewährt“, blickt Gelsenkirchens Oberbürgermeisterin Andrea Henze zurück. „Unterschiedliche Handlungsfelder zusammenzuführen und die enge Zusammenarbeit des Kommunalen Ordnungsdienstes, der Sozialarbeit und Jugendhilfe, der Stadtplanung, der Polizei, der Wohlfahrtsverbande und weiterer Akteure, haben zum Erfolg geführt“, ist Oberbürgermeisterin Henze überzeugt und erläutert: „So konnten die Maßnahmen nicht nur gebündelt, sondern gezielt aufeinander abgestimmt werden.“
Sichtbar aufgewertet werden die Quartiere durch verbesserte Wohn- und Lebensbedingungen. In Horst wurden vier, in Rotthausen fünf Problemimmobilien aufgekauft. Öffentliche Räume werden aufgewertet wie etwa der Ilse-Kibgis-Platz in Horst oder die Lothringer Straße in Rotthausen. Ebenso wichtig sind der Oberbürgermeisterin aber auch präventive Angebote bei der Kinder- und Jugendförderung. Hier gab es im vergangenen Jahr über 3.700 Kontakte mit Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 17 Jahren. „So stärken wir Bildungs- und Teilhabechancen“, betont die Oberbürgermeisterin.
Mehr als 4.800 Beratungen, rund 220 Hausbesuche und fast 40 Informationsveranstaltungen hat es bisher in den Quartieren gegeben. Besonders freut die Oberbürgermeisterin, dass diese Angebote vor Ort so gut angenommen wurden und sich viele Konflikte lösen ließen, wie die Zahlen verdeutlichen: So gab es im Jahr 2025 deutlich weniger Beschwerden. Waren es in Horst im Januar 2025 noch 142, sank die Zahl im Dezember auf 14. Die Entwicklung in Rotthausen war vergleichbar. Hier sank die Zahl von 184 auf 13.
Was in Horst und in Rotthausen erfolgreich umgesetzt wurde, soll noch in diesem Jahr auf weitere Stadtteile ausgeweitet werden.
Arbeitnehmerfreizügigkeit neu regeln
„Gelsenkirchen hat mit vielen Projekten neue Wege beschritten und war mehr als einmal Vorreiter, wenn es darum ging gegen Problemimmobilien vorzugehen oder den Folgen der Armutszuwanderung aus Bulgarien und Rumänien zu begegnen“, blickt Oberbürgermeisterin Andrea Henze zurück, stellt aber auch fest: „Unsere Kräfte sind begrenzt. Der Aktionsplan der Bundesregierung verbessert aber unsere Handlungsmöglichkeiten.“
Dennoch bleibt es bei einer zentralen Forderung an die EU. „Die Arbeitnehmerfreizügigkeit muss neu geregelt und der Arbeitnehmerbegriff entsprechend überarbeitet werden, um vor allem die Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien nachhaltig zu verringern. Wir brauchen da mehr Konkretheit und Verbindlichkeit in der Ausgestaltung.“