31. August 2026, 14:54 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Das städtische Referat für Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Kommunaler Ordnungsdienst, Abteilung Verkehrsordnung und Gewerbeabteilung) kontrollierte zusammen mit der Lebensmittelüberwachung, der Polizei Gelsenkirchen, dem Hauptzollamt Dortmund (Kontrolleinheit Verkehrswege) und dem Finanzamt Gelsenkirchen in der vergangenen Woche insgesamt sieben Trinkhallen, ein Lebensmittelgeschäft sowie einen Getränkehandel. Die Überprüfung ist Teil der Aktion „Gemeinsam für Ordnung und Sicherheit - GeOS“.
Bereits am ersten Einsatzort, einem Kiosk stießen die Einsatzkräfte im Keller auf 14 Packungen einer nicht zugelassenen Süßigkeit. Mit Honig ummantelte Nüsse, vermutlich mit potenzsteigernden Arzneimitteln versetzt, wurden von den Kontrolleuren der Lebensmittelkontrolle aus dem Verkehr gezogen und versiegelt. Diese nicht zugelassenen Produkte führen häufig zu starken Nebenwirkungen und Gesundheitsschädigungen beim Konsumenten.
Waffen gefunden und sichergestellt
Darüber hinaus fanden die Einsatzkräfte im Tresenbereich des Geschäftes diverse Waffen. Unter den Gegenständen befanden sich ein Morgenstern, ein Schwert und ein Nunchaku. Die Polizei stellte diese umgehend sicher und leitete eine Prüfung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Bei einem weiteren Kiosk wurden durch die Polizei etwa 40 Produkte sichergestellt, die den Verdacht auf Inhaltsstoffe begründeten, welche nach dem Neuepsychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) verboten sind. Die Einleitung eines Strafverfahrens wird geprüft. In jedem Fall erwartet den Kioskbetreiber ein Steuerstrafverfahren aufgrund vier sichergestellter illegaler Vapes. Die Lebensmittelkontrolle bemängelte darüber hinaus abgelaufene Mindesthaltbarkeitsdaten, ungekühlte Produkte und versiegelte etwa 45 Flaschen ohne Pfand.
Schließung angeordnet
Auch in zwei weiteren Kiosken wurden erhebliche hygienische Mängel festgestellt. In einem der Geschäfte wurden große Mengen selbst abgepackter Eiswürfel angeboten, im anderen wurden Lebensmittel auf einem stark verdreckten Boden gelagert. Insbesondere bestand durch mehrere bereits aufgebrochene und ausgelaufene eine potentielle Salmonellengefahr. Bei vielen Produkten war darüber hinaus seit mehreren Jahren das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten – ohne entsprechende Ausweisung. Daneben fanden sich Eier, Larven und Lebensmittelmotten in Produkten wie Linsen und Tee, so dass die sofortige Schließung des Ladens angeordnet wurde.
Eine unerwartete Entdeckung hielt zudem ein Waschsalon bereit, dessen Waschmaschinen nicht nur weiße Wäsche, sondern zum Teil auch sogenannten weißen Snus beinhalteten. Dabei handelt es sich um tabakfreie Nikotinbeutel, die oral über die Mundschleimhaut konsumiert werden und deren gewerblicher Verkauf in Deutschland lebensmittelrechtlich untersagt ist. Die Produkte wurden versiegelt.
Produkte ohne Pfandsiegel
Zuletzt kontrollierten die Dienstkräfte eine versteckt gelegene Lagerhalle aus der heraus Getränkeflaschen und -dosen verkauft wurden. Der Betreiber hatte seine gewerbliche Tätigkeit nicht angemeldet. Zudem handelte es sich bei einem Großteil der angebotenen Ware (etwa 100 Paletten) um Produkte, die ohne Pfandsiegel verkauft wurden. Die gesamte Halle wurde zunächst versiegelt und wegen des Verstoßes gegen das Verpackungsgesetz ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Geldbuße kann bis zu 100.000 € betragen. Auch in diesem Objekt stieß die Polizei auf Waffen im Kassenbereich. Vier Schreckschusspistolen sowie diverse Pyrotechnik wurden sichergestellt und Strafverfahren eingeleitet.