02. Juli 2026, 12:43 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Die Stadt Gelsenkirchen legt den Entwurf ihrer Kommunalen Wärmeplanung ab Montag, 6. Juli, für die Dauer von 30 Tagen öffentlich aus. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Institutionen sind eingeladen, den Wärmeplan einzusehen und Stellungnahmen einzureichen. Den Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung hat die Stadt gemeinsam mit dem Dienstleister con|energy consult erarbeitet.
Kommunale Wärmeplanung schafft Orientierung
Wichtig ist: Die Kommunale Wärmeplanung selbst ist nicht verbindlich und enthält keine rechtlich bindenden Vorgaben für einzelne Immobilien. Sie stellt vielmehr strategische Handlungsempfehlungen und Orientierungshilfen für Bürgerinnen und Bürger Gelsenkirchens dar, die sich mit einer neuen Lösung für die Wärmeversorgung ihrer Wohn- oder Gewerbeimmobilie befassen.
Große Herausforderungen und Chancen bei Privatimmobilien
Obwohl der Wärmebedarf in dem weiterhin stark von Industrie und Raffinerien geprägten Gelsenkirchen zu einem großen Teil auf gewerbliche und industrielle Verbraucher entfällt, liegt im Bereich der Privathaushalte ein erhebliches Potenzial zur Emissionsminderung. Insbesondere die Altersstruktur vieler Wohngebäude eröffnet große Chancen für energetische Sanierungen. Damit können private Haushalte einen wichtigen Beitrag zur Wärmewende leisten.
Fast 78 Prozent der Gebäude in Gelsenkirchen wurden vor 1979, dem Jahr der ersten Wärmeschutzverordnung erbaut. Von diesem Gebäudebestand sind etwa 31 Prozent der Gebäude noch vollständig unsaniert. Hier werden schätzungsweise über 34.000 Heizungswechsel im Bestand bis zum Jahr 2045 eine große Herausforderung darstellen.
Um diese Aufgabe koordiniert umzusetzen, bietet die Kommunale Wärmeplanung sowohl den Besitzenden von Wohngebäuden als auch von gewerblichen Gebäuden eine Orientierungshilfe. Außerdem erhalten auch Mietende Planungssicherheit für die energetische Versorgung ihrer Wohnung.
Erweiterung des Fernwärmeangebots möglich
Die vorläufigen Ergebnisse des Entwurfs zeigen, dass das Fernwärmeangebot in den Gebieten verdichtet wird, in denen diese Energieform bereits vorhanden ist. In den Gebieten, die unmittelbar an Fernwärmegebiete angrenzen, prüfen Netzbetreiber eine mögliche Erweiterung. In allen übrigen Gebieten ist es wahrscheinlich, dass die Gebäude weiterhin durch dezentrale Lösungen versorgt werden.
Bürgerinnen und Bürgern können sich zum Plan äußern
Die detaillierte vorläufige Kommunale Wärmeplanung für Gelsenkirchen mit allen relevanten Hintergrundinformationen wird ab dem 6. Juli 2026 für 30 Tage digital und vor Ort offengelegt. So können in dieser Zeit alle Interessierten den Plan einsehen und ihre Stellungnahmen dazu abgeben. Diese Eingaben werden nach Prüfung und Bewertung gegebenenfalls in die endgültige Fassung des Berichts einfließen.
Hier ist der Entwurf zu finden:
Online:
Auf der interkommunalen Website der Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck: https://www.waermeplan-el.de/
Vor Ort (gedruckte Fassung):
Referat Umwelt
Rathausplatz 1
45894 Gelsenkirchen
Raum 2.15
Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Stellungnahmen zu den Plänen sind ausdrücklich erwünscht und können während der 30-tägigen (06.07. – 05.08.2026) Offenlage hier abgegeben werden:
Per E-Mail:
waermeplanung@gelsenkirchen.de
Per Post:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Umwelt
Rathausplatz 1
45894 Gelsenkirchen
Alle eingehenden Stellungnahmen werden sorgfältig geprüft und ausgewertet. Sofern erforderlich und fachlich geboten, werden die Anregungen und Hinweise in den finalen Bericht der Kommunalen Wärmeplanung eingearbeitet.
Ratsbeschluss im Sommer vorgesehen
Nach Abschluss der Offenlage und Eingang der Stellungnahmen, werden diese gesichtet und eingearbeitet. Der finale Wärmeplan wird anschließend, voraussichtlich am 8. Oktober 2026, dem Rat der Stadt Gelsenkirchen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Hintergrund
Um die Dekarbonisierung des Wärmesektors anzutreiben und so einen weiteren Schritt zur Klimaneutralität 2045 zu machen, ist am 1. Januar 2024 das Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft getreten. Das daraus resultierende Landeswärmeplanungsgesetzes NRW verpflichtet Kommunen eine Kommunale Wärmeplanung zu erstellen, die alle fünf Jahre zu aktualisieren ist. Die Kommunale Wärmeplanung analysiert unter anderem den aktuellen Wärmebedarf im Stadtgebiet, der in Gelsenkirchen derzeit noch überwiegend fossil gedeckt wird, und zeigt Wege auf, wie Wärmenetze sowie dezentrale Lösungen künftig eine klimafreundliche Versorgung sicherstellen können.
Mit der Offenlegung des Entwurfs erhält die Öffentlichkeit einen transparenten Einblick in den Erstellungsprozess und wird aktiv beteiligt. Ziel ist es, die Wärmewende gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und weiteren Akteuren aktiv zu gestalten.