18. April 2012, 10:23 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Der 16. Landtag Nordrhein-Westfalen wird am Sonntag, 13. Mai 2012, gewählt. Jeder der etwa 183.000 Gelsenkirchener Wahlberechtigten hat zwei Stimmen. Eine Erststimme für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei.
Am Montag, 23. April 2012 öffnen an der Horster Straße 6 in Gelsenkirchen-Buer und an der Bochumer Straße 12-16 in Gelsenkirchen die barrierefreien Wahlscheinstellen. Hier erhalten Wählerinnen und Wähler den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Sie sind bis zum 10. Mai 2012 montags bis mittwochs und freitags von 8 bis 16 Uhr und donnerstags von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Samstags öffnen die Wahlscheinstellen von 10 bis 12 Uhr. Am Freitag, 11. Mai 2012, öffnen die Wahlscheinstellen zusätzlich von 8 bis 18 Uhr.
Einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Landtagswahl am 13. Mai 2012 kann man auch online ausfüllen oder im Internet downloaden. Den Entsprechenden Zugang finden Nutzer über die städtischen Internetseiten oder direkt unter dem Link http://www.gelsenkirchen.de/de/Politik/Wahlen/Landtagswahlen/default.asp.