20. April 2012, 11:49 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die südliche Küppersbuschstraße zwischen Feldmarkstraße und Boniverstraße konnte wegen der vorhandenen Fußgängersignalanlage in Höhe der Boniverstraße bisher nicht als Tempo 30-Zone ausgewiesen werden. Nach nochmaliger Prüfung der Situation wurde festgestellt, dass die Signalanlage aus heutiger Sicht nicht mehr erforderlich ist. Die Anlage wurde daher zurückgebaut und zwischenzeitlich durch eine Mittelinsel ersetzt.
Da die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Tempo 30-Zone nunmehr vorliegen, wird die Küppersbuschstraße bereits ab Feldmarkstraße als Tempo 30-Zone ausgewiesen und so die angrenzenden Tempo 30-Zonen „Boniverstraße“ und „Pothmannstraße“ miteinander verbunden. Die neue Zone erhält den Namen „Küppersbuschstraße“. Die im Verlauf der Küppersbuschstraße angebrachten Zonen-Zeichen und Piktogramme werden entfernt. Zudem werden die bestehenden Vorfahrtregeln an den Einmündungen Kurfürstenstraße und Boniverstraße aufgehoben, so dass hier zukünftig die Vorfahrtregel „rechts vor links“ gilt. Die notwendigen Maßnahmen werden in Kürze umgesetzt.