30. April 2026, 15:28 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Der Gebietsbeirat Neustadt wird in diesem Jahr neu gewählt. Alle Bewohnerinnen und Bewohner ab sechzehn Jahren mit Erstwohnsitz in der Neustadt können ab sofort bis zum 13. Mai die neuen Mitglieder des Gebietsbeirats Neustadt bestimmen.
Gebietsbeirat - Entscheidung über die Umsetzung nachbarschaftlicher Projekte
Die stimmberechtigten Mitglieder und ihre Vertretungen werden von der Bewohnerschaft für eine zweijährige Amtszeit in den Gebietsbeirat Neustadt gewählt. Zur Wahl stellen sich engagierte Bürgerinnen und Bürger, Eigentümerinnen und Eigentümer, Vereine, Verbände sowie hauptamtliche und bürgerschaftliche Akteure, die sich aktiv im Quartier einbringen wollen. Der Beirat entscheidet über die Vergabe von Mitteln aus dem Quartiersfonds, der nachbarschaftliche Projekte für die Neustadt fördert.
Wahlzeitraum bis 13. Mai 2026
Noch bis zum 13. Mai können Wahlberechtigte montags von 9 bis 18 Uhr sowie dienstags, mittwochs und donnerstags von 9 bis 16 Uhr ihre Stimme im Stadtteilbüro Neustadt, Bochumer Straße 22, abgeben. Zusätzlich lädt das Stadtteilbüro am Samstag, 9. Mai, dem „Tag der Städtebauförderung“, zu einem Sonderwahltag mit Kaffee und Kuchen in der Fußgängerzone ein.
Bei Fragen zu den Kandidatinnen und Kandidaten, zum Gebietsbeirat und zum Quartiersfonds für die Neustadt wenden Sie sich bitte an das Stadtteilbüro Neustadt.
Kontakt
Stadtteilbüro Neustadt,
Bochumer Straße 22, 45879 Gelsenkirchen
Telefon: (0209) 70 26 48 54
E-Mail: stb-neustadt@gelsenkirchen.de
www.gelsenkirchen.de/neustadt