08. April 2026, 15:40 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Die Bezirksregierung Münster bestätigte am 23. März, dass der Haushalt 2026 der Stadt Gelsenkirchen ohne aufsichtsrechtliche Bedenken öffentlich bekannt gemacht werden kann.
Haushaltsvolumen von 1,6 Milliarden Euro
Im Gelsenkirchener Haushaltsplan 2026 sind Aufwendungen von rund 1,6 Milliarden Euro vorgesehen. Dieser Betrag wird beispielsweise für den Ausbau von Bildungseinrichtungen und die Unterhaltung der städtischen Infrastruktur benötigt
Rückgriff auf verbleibende Reserve
Für das Haushaltsjahr 2026 wird mit einem Defizit von rund 36 Millionen Euro gerechnet, weshalb ein weiterer Rückgriff auf das über die vergangenen Jahre aufgebaute Eigenkapital erfolgen muss. Die verhaltene wirtschaftliche Entwicklung hat zur Folge, dass die erwarteten Steuererträge nicht in gleichem Maße ansteigen wie die Aufwendungen.
Der Haushalt 2026 bleibt geprägt von steigenden Transferaufwendungen, wie Erziehungs- und Pflegehilfe, demografiebedingten Personalaufwendungen oder Finanzaufwendungen für Digitalisierungs- Klimatransformations- und Infrastrukturinvestitionen sowie Risiken infolge geopolitischer Spannungen.
Kommunale Finanzkrise – auch überregionale Hürden – kein Grund zur Untätigkeit
Die Landesregierung NRW löst ihr Versprechen ein und übernimmt anteilig Altschulden der Stadt Gelsenkirchen in Höhe von rund 175 Millionen Euro. Auch wird ein Teil des vom Bund beschlossenen Sondervermögens für Infrastrukturmaßnahmen durch das Land NRW an Gelsenkirchen weitergegeben. Wichtige Hilfen, die zur Aufrechterhaltung der kommunalen Handlungsfähigkeit beitragen sollen.
Jedoch ist durch das strukturell bedingte Defizit eine nachhaltige, positive Entwicklung der Finanzlage weiterhin nicht absehbar. Wie schon im vergangenen Jahr berichtet, wird der finanzielle Handlungsspielraum immer enger. Darauf weist der Stadtdirektor und Kämmerer Luidger Wolterhoff hin und unterstreicht die wachsenden Herausforderungen für die Haushaltsausführung 2026.
Nun kommt es auf eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Politik und Verwaltung an, um haushaltsentlastende Maßnahmen mit der langfristigen Sicherung der Handlungsfähigkeit sowie der verlässlichen Erfüllung der übertragenen Aufgaben in Einklang zu bringen. Dies setzt ebenso voraus, dass Land und Bund sich an einer fairen Lastenverteilung beteiligen.