26. April 2012, 12:44 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Geschwisterkinder zahlen in Gelsenkirchener Tageseinrichtungen weiterhin keine Beiträge, auch wenn das erste Kind im dritten Kindergartenjahr bereits gesetzlich beitragsfrei ist. Eine entsprechende Satzungsänderung hat jetzt der Verwaltungsvorstand der Stadt Gelsenkirchen vorgeschlagen und wird sie dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegen.
Damit schafft die Stadt Gelsenkirchen Rechtsicherheit für Eltern, die mehrere Kinder in Tageseinrichtungen haben. Durch die gesetzliche Beitragsfreiheit im letzen Kindergartenjahr, hätten für Geschwisterkinder in einer teureren Betreuungsform weiterhin Beiträge hätten entrichtet werden müssen. Betroffene Eltern hätten somit trotz der der gesetzlichen Neuregelung zahlen müssen.
Um diese Benachteiligung einzelner Eltern zu vermeiden, hat sich der Verwaltungsvorstand für eine generelle Kostenbefreiung für Geschwisterkinder ausgesprochen.
Frank Baranowski: „Die bisherige Regelung hätte zu einer deutlichen Benachteiligung einzelner Eltern geführt. Das war nicht im Sinne des Gesetzes. Deshalb haben wir zum Wohl der Eltern und ihrer Kinder reagiert.“