09. Mai 2012, 10:27 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Stadt Gelsenkirchen weist alle Briefwählerinnen und Briefwähler darauf hin, dass zur Landtagswahl der Wahlbrief am 13. Mai 2012 spätestens bis 18 Uhr an der angegebenen Stelle vorliegen muss.
Der hellrote Wahlbrief mit dem darin (im verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag) enthaltenen Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein sollte daher so rechtzeitig an die angegebene Stelle versandt werden, dass er noch vor dem Abgabeschluss eingeht.
In diesem Zusammenhang sollte beachtet werden, dass Wahlbriefe, die am Samstag (12. Mai 2012) vor dem Wahlsonntag in die Briefkästen der Deutschen Post eingeworfen werden, der Stadt Gelsenkirchen nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden können.
Alternativ kann der Wahlbrief auch beim Wahlamt, Rathaus Buer, Goldbergstraße 12, Zimmer 375, 45894 Gelsenkirchen, abgegeben oder in den Hausbriefkasten geworfen werden. Die Abgabe des Wahlbriefes im Wahlraum eines Stimmbezirkes ist nicht zulässig.
Der Wahlbrief wird innerhalb des Bundesgebietes von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.