09. Mai 2012, 11:02 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Viel zu wenig Menschen denken daran, Vorsorge für weniger gute Zeiten zu treffen, nämlich für den Fall, dass sie infolge einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder durch das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Diese Frage wird häufig verdrängt oder auf „später“ hinausgeschoben.
Dabei kann niemand sicher davor sein, darauf angewiesen zu sein, dass eine andere Person wichtige Entscheidungen für ihn trifft. Viele Menschen sind der irrtümlichen Auffassung, dass dann die nächsten Angehörigen in deren Sinne handeln werden und dürfen.
Dies entspricht aber nicht der geltenden Rechtslage, denn nicht einmal der Ehegatte darf ohne Legitimation Entscheidungen treffen und rechtsverbindliche Erklärungen abgeben.
Falls für derartige Schicksalsschläge keine Vorsorge getroffen wurde, wird durch das zuständige Betreuungsgericht in einem umfassenden Verfahren geprüft, ob ein rechtlicher Betreuer zu bestellen ist. Ist ein Angehöriger bereit und geeignet, die rechtliche Betreuung zu übernehmen, wird dies in der Regel berücksichtigt.
Ist kein Angehöriger vorhanden oder zur Übernahme bereit, können auch familienfremde Personen durch das Gericht eingesetzt werden.
Die Betreuungsstelle der Stadt Gelsenkirchen ist an den gerichtlichen Betreuungsverfahren beteiligt, hat aber auch die Aufgabe, Bürgerinnen und Bürger darüber zu informieren, wie man ein solches Verfahren vermeiden kann.
Es gibt nämlich die Möglichkeit, rechtzeitig vorsorgende Regelungen in einer Vorsorgevollmacht zu treffen.
Mit einer solchen kann man eine Vertrauensperson für den späteren Fall einer Erkrankung zur Regelung sämtlicher Angelegenheiten bevollmächtigen.
Eine Vorsorgevollmacht gibt ein gutes und ruhiges Gefühl, vernünftige Vorkehrungen selbst treffen zu können und gibt die Chance, seine Zukunft eigenverantwortlich zu gestalten.
In einer Patientenverfügung kann man für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie man in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchte.
Entsprechende Vordrucke einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind bei der städtischen Betreuungsstelle in der Bochumer Str. 12-16, 3. Etage erhältlich.
Sie können auch aus dem Internet heruntergeladen werden unter www.erziehungundbildung-gelsenkirchen.de (Link: Helfen-soziale Dienstleistungen-Betreuungsstelle)
Für weitere Informationen steht Frau Wendt unter der Telefonnummer 0209 169-9477 zur Verfügung.