23. Dezember 2025, 12:57 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Stadt Gelsenkirchen hat aktuell einen straffälligen und rechtskräftig verurteilten syrischen Staatsangehörigen in sein Heimatland abgeschoben. Der 2015 im Zuge des Bürgerkriegs in Syrien eingereiste heute 37jährige Mann erhielt damals eine Aufenthaltserlaubnis, die zunächst fortlaufend verlängert wurde.
Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Amtswegen ein Widerrufs-/Rücknahmeverfahren des zuvor erteilten Schutzstatus durchführte sowie in Anbetracht der strafrechtlichen Vergehen hat die Ausländerbehörde Gelsenkirchen die weitere Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt und unter Aufforderung zur Ausreise die Abschiebung in das Herkunftsland Syrien angedroht.
Da der Betroffene der Verpflichtung zur Ausreise auf freiwilliger Basis nicht nachkam, wurde die Aufenthaltsbeendigung durch die Ausländerbehörde Gelsenkirchen eingeleitet und als bundesweit erste Abschiebung nach Syrien am Montag umgesetzt.