23. Dezember 2025, 11:57 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Für das Gelsenkirchener Stadtgebiet liegt zum 1. Januar 2026 ein neuer Mietspiegel vor. Der einvernehmliche Beschluss erfolgte Ende 2025 durch Interessenvertreter der Mieter (Mieterverein Gelsenkirchen e. V.), Vermieter (Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Buer-Horst-Westerholt und Gelsenkirchen e. V.), dem Zusammenschluss institutioneller Wohnungsunternehmen und von Vertretern der Stadt.
Die Angaben des Mietspiegels beziehen sich auf den Zeitraum 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027. Der Mietspiegel basiert auf einer Analyse von Mietdaten aus einem Betrachtungszeitraum von sechs Jahren. Er stellt eine Orientierungshilfe für nicht preisgebundene Mieten dar, die es den Mietparteien ermöglichen soll, die Miethöhe unter Berücksichtigung von Art, Größe, Baujahr, Ausstattung und Beschaffenheit sowie sonstiger wohnwertbeeinflussender Merkmale der Wohnung zu vereinbaren.
Das Baujahr der Wohnung und die Wohnungsgröße sind ein wesentlicher Faktor bei der Bestimmung der Miete. Im Vergleich zum Mietspiegel 2024 ist die Miete von sehr kleinen Wohnungen (bis 40 m²) in der Baujahresklasse 1949 bis 1956 um rd. +4,7 Prozent von 6,40 €/m² auf 6,70 €/m² gestiegen, wohingegen größere Wohnungen über 100 m² eine etwas niedrigere Miete (rd. -2,7 Prozent) aufweisen. Die Mieten sind hier von 5,65 €/m² auf 5,50 €/m² gefallen. In der Baujahresklasse 1982 bis 1995 sind die Mieten in allen Wohnungsgrößen um rd. 4,4 Prozent gestiegen. In der Gesamtbetrachtung sind generell die Mieten in neueren Baujahresklassen und kleineren Wohnungen stärker gestiegen als in größeren Wohnungen und älteren Baujahresklassen.
Der Mietspiegel kann auf der Homepage der Stadt Gelsenkirchen heruntergeladen werden. Weitere Informationen können bei der kommunalen Bewertungsstelle (169-4283 oder -4330) erfragt werden.