15. Mai 2012, 10:25 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Ebenfalls mit einem offenen Brief reagiert Oberbürgermeister Frank Baranowski auf den an die Medien geschickten Brief der Anwohner der Bergmannsglückstraße und den Beitrag „Kostenübernahme für Zufahrt gefordert“ in der WAZ Lokalausgabe Gelsenkirchen von Anfang Mai 2012.
Die HVG Garten- und Landschaftsbau mbH möchte auf die Fläche der ehemaligen Zeche Bergmannsglück den Hauptsitz des Unternehmens verlagern. Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen hatte den Anwohnern am 1. März 2012 im Rahmen eines von E.ON organisierten Ortstermins verschiedene Erschließungsvarianten mit ihren Vor- und Nachteilen vorgestellt.
Da die Erschließung des Gesamtgeländes der ehemaligen Zeche Bergmannsglück im öffentlichen Interesse liegt, ist grundsätzlich angestrebt, die gewerblich genutzten Flächen mit einer öffentlichen Straße an die Bergmannsglückstraße anzubinden.
Die Straße wird komplett durch die Grundstückseigentümer und Investoren gebaut und nach der Fertigstellung im Rahmen eines Erschließungsvertrages auf die Stadt Gelsenkirchen übertragen. Damit entstehen der Stadt Gelsenkirchen mit dem Bau der Erschließungsstraße keine Kosten.
In Bezug auf das Bauleitplanverfahren wirbt Oberbürgermeister Frank Baranowski um Verständnis. Aufgrund der komplexen Planungen kann das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zwei Jahre in Anspruch nehmen.
Nachdem am 17. März 2012 im Rat der Stadt der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 409 gefasst wurde, befindet sich das Verfahren zur Zeit in einer Phase in der Abstimmungsgespräche mit anderen Behörden und den Eigentümern der Flächen geführt werden.
Selbstverständlich werden die im Bebauungsplanverfahren vorgesehenen Beteiligungsschritte durchgeführt. Darüber hinaus stehen während des gesamten Verfahrens - wie auch bisher umfangreich im Rahmen von Veranstaltungen und Ortsterminen praktiziert - die Mitarbeiter der Verwaltung für Rückfragen zur Verfügung. Damit können interessierte Bürgerinnen und Bürger den Fortgang der Planungen nachvollziehen.