30. Juni 2025, 13:12 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Das Interventionsteam EU-Ost der Stadt Gelsenkirchen kontrollierte mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), des Verkehrsüberwachungsdienstes (VÜD), der Wohnungsaufsicht und Bauordnung gemeinsam mit dem Jobcenter (JC) Gelsenkirchen und der ELE am Donnerstag, 26. Juni 2025, mehrere Häuser.
In einem Haus in der Herbertstraße konnten von 20 gemeldeten Personen 12 Personen angetroffen werden. Es wurden 8 Personen von Amts wegen abgemeldet.
Die Bauordnung stellte fest, dass in den bewohnten Räumlichkeiten des DG illegale bauliche Änderungen durchgeführt wurden. Hierbei wurde einer der genehmigten Wohnungseingänge zugemauert und durch einen neuen Durchbruch ersetzt. Für beide Wohneinheiten erfolgt eine Nutzungsuntersagung.
In einem Haus in der Hertastraße konnten von 48 gemeldeten Personen 28 angetroffen werden. 20 Personen wurden von Amts wegen abgemeldet. Ein zersplittertes Wohnungsfenster sowie die offenstehende und nicht schließfähige Hauseingangstür wurden festgestellt. Auch die Hoftür erwies sich als nicht schließfähig. Zu den weiteren wohnungsaufsichtsrechtlichen Mängeln zählten eine defekte Warmwasserzufuhr, zerbrochene Glaselemente der Wohnungstüren und schließunfähige Flurfenster, extreme Vermüllung der Kellerräume sowie ein Kakerlakenbefall im gesamten Gebäude.
Im stark vermüllten Keller sowie auf dem Hinterhof und in der Einfahrt wurden während der Kontrollaktion eine Vielzahl von Schadnagern gesichtet. Gegen die Eigentümer wird ein Verfahren eingeleitet.
In einem Haus in der Ferdinandstraße wurden von 55 gemeldeten Personen 49 angetroffen. 6 Personen wurden von Amts wegen abgemeldet.
Es traten eklatante Mängel im Treppenhaus und in den Wohnungen zu Tage: Wasserschäden an der Decke eines Bades, eine schließunfähige Hauseingangstür, ein defektes Flurfenster, gesplitterte Glaselemente einer Wohnungstür
Durch den VÜD wurden im unmittelbaren Umfeld der überprüften Objekte insgesamt 44 Verkehrsverwarnungen ausgesprochen und 7 Bußgeldverfahren wegen fehlender bzw. fehlerhafter Feinstaubplakette eingeleitet.
Aufgrund von Verkehrsbehinderungen wurden zudem 10 Abschleppmaßnahmen durch den VÜD durchgeführt. Eine weitere Abschleppmaßnahme erfolgte wegen fehlendem Versicherungsschutz durch den KOD.