23. August 2012, 13:09 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete,
meine Damen und Herren,
hoffentlich konnten Sie alle Ihre Sommerpause dazu nutzen, dem Alltagstrott zu entfliehen, sich zu erholen und neue Energie zu tanken. Wenn Sie das geschafft haben, dann werden viele Parlamentarier im Bundestag Sie jetzt dafür beneiden. Die mussten nämlich stattdessen jederzeit damit rechnen, für eine Sondersitzung in Sachen Eurorettung zur Verfügung zu stehen.
Das Thema Eurorettung hat uns übrigens schon seit geraumer Zeit im Griff. Was im Windschatten der Weltfinanzkrise als Finanzierungskrise einzelner vornehmlich südeuropäischer Staaten begann, hat sich zu einer handfesten Währungskrise entwickelt. Und obwohl selbst führende Wirtschaftsprofessoren völlig gegensätzliche Diagnosen und Therapien für den Patienten Euro vorschlagen, herrscht politisch scheinbar bereits Einvernehmen:
„Scheitert der Euro, dann scheitert Europa“.
Damit ist nun auch im Nachhinein der Dispens für Regelverstöße erteilt worden, die bereits kurz nach der Euroeinführung begangen worden sind.
Angesichts dieser „Wüste des Rechts“ rund um den Euro, ist es naiv zu glauben, dass die Schmerztherapie aus „Zuckerbrot und Peitsche“, d.h. Finanzzusagen und Sparauflagen, bis auf das „Zuckerbrot“ überhaupt angenommen wird. Die Nebenwirkungen des Euro-Heilungsprozesses werden uns daher noch lange begleiten. Es bleibt zu hoffen, dass mit dem hoffentlich bald einsetzenden Heilungsprozess sich auch die Prioritäten innerhalb der EU zu den wirklich wichtigen politischen Fragestellungen verschieben.
Angesichts dieser gegenwärtigen Gemengelage drohen andere bisher ungelöste Probleme unbedeutend oder gar nicht mehr existent zu werden. Dem möchte ich entgegen wirken und zu meinem eigentlichen Thema, den Kommunalfinanzen und damit dem Haushalt der Stadt Gelsenkirchen, überleiten.
Was wäre wohl geschehen, wenn der Bewältigung der Krise der Kommunalfinanzen das gleiche politische Selbstverständnis und Einvernehmen wie bei der Eurokrise beigemessen worden wäre? Man also nicht zunächst eine Gemeindefinanzkommission mit Erarbeitung von Diagnosen und Therapiemöglichkeiten beauftragt hätte, sondern vorab politische Vorgaben gemacht hätte. Dann wäre nach gut 15-monatiger Beratungszeit im Ergebnis sicherlich mehr erreicht worden als „nur“ die Existenz der Gewerbesteuer zu sichern und den Bund zur schrittweisen Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter zu überreden.
Die Erfolge sind zwar beachtlich, dennoch ist es schwer nachzuvollziehen, dass bei der Verständigung zwischen Bund und Ländern über den europäischen Fiskalpakt in einer sonntäglichen Sitzung im Kanzleramt fast mehr Ergebnisse für die Kommunalfinanzen erzielt worden sind als davor in 15 Monaten Gemeindefinanzkommission.
Gleichwohl freue ich mich insbesondere über die Zusage des Bundes, sich ab der nächsten Legislaturperiode an den Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zu beteiligen. Damit wird einer langjährigen Forderung der Kommunen und Landschaftsverbände endlich entsprochen.
Wie ernst die Krise der Kommunalfinanzen weiterhin ist, verrät ein Blick in den Gemeindefinanzbericht des Deutschen Städtetags. In den Jahren 2009 und 2010 mussten die Kommunen negative Finanzierungssalden von fast *15 Mrd. € verkraften. Auch in 2011 wird der Finanzierungssaldo weiter deutlich negativ gewesen sein. In Folge hat auch die kommunale Verschuldung im letzten Jahr um fast 5% zugenommen, und damit deutlich schneller als die des Bundes.
Was Diagnose und Therapiemöglichkeiten anbelangt, kann bei den Kommunalfinanzen anders als beim Euro auf eine fundierte Sachbasis zurückgegriffen werden.
Es sind die überbordenden Sozialtransfers, die die Krise der Kommunalfinanzen ausgelöst haben. Der Befund sieht demnach für die Stadt Gelsenkirchen im Haushalt 2013 wie folgt aus:
Die Aufwendungen im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe steigen gegenüber 2011 um weitere *10 Mio. auf *182 Mio. €. Darin enthalten sind noch nicht einmal die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, die bekanntlich bei den Landschaftsverbänden anfallen. Die Umlage an den Landschaftsverband belastet aber den Haushalt voraussichtlich mit 67,5 Mio. € und damit 15% mehr als noch in 2011.
„Die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Sozialtransferleistungen ist die Grundvoraussetzung für die nachhaltige Gesundung der Kommunalfinanzen in NRW…“
Die Therapie kann man so auch im Koalitionsvertrag von SPD und GRÜNEN in Düsseldorf nachlesen. Irritierend ist leider noch die Überschrift über dem entsprechenden Absatz
„Wir fordern als Anwalt der Kommunen die Verantwortung des Bundes ein.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Land hat doch nicht nur die bloße Notarfunktion auszuüben, es trägt die Verantwortung für seine Kommunen und damit für eine aufgabengerechte Finanzausstattung!
Eckdaten zum Haushaltsentwurf 2013
Wie gehen wir nun im Haushalt 2013 mit dieser Gemengelage um. Zur Erinnerung: Trotz aller Widrigkeiten ist es gelungen, seit 2011 wieder genehmigte Haushalte in Gelsenkirchen bewirtschaften zu können. Seit 2011 sind wir damit wieder Herr im eigenen Haus. Und als Hausherr können wir selbst die richtigen Prioritäten setzen und die Zukunft unserer Stadt positiv gestalten. Daher ist es jetzt so wichtig, den in 2011 erfolgreich eingeschlagenen Weg weiterzugehen. Im Klartext heißt das, auch 2013 muss am Ende die Haushaltsgenehmigung stehen.
In 2013 geht es aber um noch viel mehr. Mit unserer erfolgreichen Bewerbung um die Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen ist die Zusage des Landes verbunden, unsere Konsolidierungsbemühungen mit insgesamt fast *160 Mio. € zu stützen. Wir erhoffen sogar noch weitere Mittel, da dem Land unserer Meinung nach ein Rechenfehler unterlaufen ist.
Dafür mussten wir aber im Gegenzug die Verpflichtung eingehen, durch weitere eigene Anstrengungen spätestens ab 2018 bzw. 2021 ausgeglichene Haushalte vorlegen zu können. Können wir diese Verpflichtung nicht einlösen, dann droht uns nicht nur der Verlust der Stärkungspaktmittel, sondern der Verlust der Selbstverwaltung. Dann würde der Diskurs über die Zukunft unserer Stadt nicht mehr hier vor Ort, sondern fernab in Münster oder Düsseldorf geführt. Das wollen wir nicht! Und daher müssen wir alles daran setzen, bis 2018 mit Stärkungspaktmitteln und bis 2021 aus eigener Kraft einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.
Nicht zuletzt durch die Teilnahme am Stärkungspakt werden die Haushaltsberatungen auch in Zukunft früher stattfinden als in den vergangenen Jahren. Der Haushaltsplanentwurf für 2013 sieht noch einen Fehlbedarf von rund *68,6 Mio. € vor. Das Defizit ist damit aufgrund der Mittel aus dem Stärkungspakt geringer als noch in der Planung 2012.
Unsicherer Kantonist in dieser Planung ist wie üblich die Gewerbesteuer. In Gelsenkirchen haben wir nach wie vor die Situation, dass das Gros der Gewerbesteuer von nur wenigen großen Steuerzahlern getragen wird. Fällt dann ein großer Gewerbesteuerzahler – wie dies aktuell der Fall ist – aus, wird jedwede Planung zur Makulatur.
Unsere Planung für die Entwicklung der Gewerbesteuer ist aus diesem Grund verhalten optimistisch ausgefallen. Wir gehen davon aus, dass unser bislang größter Gewerbesteuerzahler in den nächsten Jahren – wenn auch nur auf niedrigem Niveau – wieder tatsächlich Gewerbesteuer zahlt. Die aktuell veröffentlichten Ergebnisprognosen bestätigen diese Erwartungshaltung.
Ich hoffe nur, dass das bei der Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen vorgelegte Tempo auch bei der Anmeldung von Vorauszahlungen beibehalten wird.
Darüber hinaus haben wir Vertrauen in eine weiterhin robuste allgemeine konjunkturelle Entwicklung. Diese sollte man weder zerreden noch zerschreiben. Somit dürfte bis 2019 die Gewerbesteuer in etwa wieder das Niveau von 2008 erreichen. Damals lag das Gewerbesteueraufkommen bei *163 Mio. €. Wir rechnen also damit, dass wir mehr als 10 Jahre benötigen, um das Gewerbesteuerniveau von vor der Finanz- und Wirtschaftskrise wieder herzustellen. Das zeigt, wir überdrehen nicht!
Bis auf Weiteres sind wir auf eine anteilige Kompensation unserer Steuerschwäche durch Schlüsselzuweisungen angewiesen. Anders als in den Vorjahren können wir aber noch nicht auf eine gesicherte Modellrechnung des Landes zurückgreifen, die die Höhe der für uns so wichtigen Schlüsselzuweisungen festgelegt.
Konsolidierungsstrategie
Das für 2013 geplante Defizit werden wir nach bisherigem Planungsstand bis 2018 bzw. bis 2021 komplett abbauen. Diese Planung ist natürlich mit erheblicher Unsicherheit behaftet, denn wir treffen auf ein grundsätzliches Problem, dass nicht nur die Quantenphysik betrifft:
„Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen.“
Unsere eigene städtische Konsolidierungsstrategie fußt auf 4 Säulen:
Beibehaltung des SparkursesFörderung der wirtschaftlichen Erholung vor OrtPräventionsmaßnahmenBürgerbeitrag
Grundlage dieser Strategie ist aber, dass Bund und Land ihrer Verantwortung gerecht werden. Natürlich lässt sich trefflich darüber streiten, ob Bund und Land ein stabiles Fundament unserer Konsolidierungsstrategie sein können. Bekanntlich ist ja deren Verlässlichkeit bei finanziellen Zusagen vergleichbar mit der Aussicht auf „schönes Wetter im April“. Dennoch bewerten wir die getroffenen Zusagen als hinreichend konkretisiert, um sie bei der Planung berücksichtigen zu können. Sie müssen sogar berücksichtigt werden, denn nach über 20 Jahren Haushaltskonsolidierung und hohen Realsteuersätzen wäre es utopisch, den Haushalt allein über weitere Sparbeiträge und Steuererhöhungen nachhaltig auszugleichen.
Die vom Bund zugesagte Entlastung bei den Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung bewegt sich, wenn man Länder- und Spitzenverbandsvertretern glauben darf, in einem Gesamtvolumen von 4 Mrd. € pro Jahr.
Noch ist allerdings unklar, auf welchem Weg der Bund sein Versprechen einlösen wird. Ich vertraue dabei aber auf den Bund, dass er genau wie bei der Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter seine Zusagen einhält. Was aber auf keinen Fall passieren darf ist, dass Mittel des Bundes am Ende nicht bei den Kommunen ankommen, weil z.B. das Land oder andere Zwischeninstanzen diese Mittel ganz oder teilweise„abfischen“. Daher haben wir eine Entlastungswirkung von 5 Mio. € pro Jahr ab 2015 in den Haushalt eingestellt. Legt man die erwähnten 4 Mrd. € zugrunde, wäre mittelfristig sogar eine jährliche Haushaltsentlastung von 15 bis 20 Mio. € durchaus möglich.
Auch Entlastungen bei den Kosten der Deutschen Einheit sind in der Fortschreibung berücksichtigt. Zum Verständnis: Der gegenwärtige Solidarpakt II läuft im Jahr 2019 aus und die Abrechnung der Einheitslasten, also die Verteilung zwischen Land und Kommunen muss neu geregelt werden. Ich gehe dabei davon aus, dass sich das Land hier ähnlich kooperativ verhält, wie bei der Heilung der Konnexitätsverletzungen beim U3-Ausbau. Angesichts der bereits erzielten Erfolge bei der Angleichung der Lebensverhältnisse in West und Ost und ohne die aus dem Frühjahr stammende „Soli-Diskussion“ erneut befeuern zu wollen, sind bereits bis 2019 deutliche Änderungen hinsichtlich des Fördervolumens und der inhaltlichen Ausrichtung zu erwarten.
Gleichwohl haben wir mit dem Haushaltssanierungsplan weitere eigene Konsolidierungsanstrengungen mit einem Gesamtvolumen von rund *120 Mio. € bis 2022 auf den Weg gebracht. Dieser Mix aus Maßnahmen ist nicht zuletzt erforderlich, um notwendige Investitionen in die Zukunft unserer Stadt weiter tätigen zu können.
Lassen Sie mich hierzu einige Erläuterungen geben:
Wir werden natürlich weiterhin die Wirtschaftlichkeit unserer Verwaltungsabläufe optimieren und Funktionen, wie z.B. die Beschaffung, noch mehr bündeln. Aber den eigenen Sparanstrengungen sind Grenzen gesetzt. Von 2010 bis 2013 sollen 6 Mio. € im Personalbereich gespart werden. Dieses Ziel verfolgen und erreichen wir.
Weitere Einsparungen beim Personal kann ich aber als verantwortlicher Personalvorstand nicht mehr verantworten. Dann müssten wir uns konsequent von ganzen Aufgabenbereichen trennen. Solange das aber nicht zur Debatte steht, ist oberstes Ziel, nach den erfolgten Arbeitsverdichtungen die Funktionsfähigkeit unserer Verwaltung weiter sicher zu stellen. Ein wesentlicher Baustein dabei der weitere Ausbau unseres Gesundheitsmanagements.
Höchste Priorität hat auch weiterhin die Entwicklung des Wirtschafts- und Dienstleistungsstandorts Gelsenkirchen. Daher bleibt nach unserem Vorschlag eine Erhöhung der Gewerbesteuer weiter Tabu.
Weiterhin bauen wir darauf, dass sich unsere seit Jahren erfolgreiche Präventionspolitik auszahlt und unseren Konsolidierungskurs unterstützt. Aus diesem Grund haben wir trotz enger finanzieller Spielräume klare Prioritäten gesetzt und immerhin 2,6 Mio. € in 2013 hierfür vorgesehen. In diesem Zusammenhang sei auch auf den kürzlich verabschiedeten „Gelsenkirchener Appell“ hingewiesen.
Den Sparbeiträgen, die wir trotzdem vom Bürger verlangen müssen, haben wir enge Grenzen gesetzt. Die Vorleistungen der Vergangenheit in Form eines im Vergleich zu anderen Städten eingeschränkten Angebots und relativ hohen Steuernsätzen müssen ebenso berücksichtigt werden, wie die Bevölkerungsstruktur mit einem erheblichen Anteil von Transferleistungsbeziehern.
Daher schlagen wir lediglich moderate Steuererhöhungen bei der Grund- und Hundesteuer vor, deren Steuersätze seit 1995 bzw. 1999 auch nicht mehr angetastet worden sind. Das, was wir vorschlagen, trägt somit nicht einmal vollumfänglich dem zwischenzeitlich gestiegenen allgemeinen Preisniveau Rechnung.
So soll die Grundsteuer B lediglich um 3% auf 545 Punkte steigen. Andere Kommunen wollen hier auf bis zu 800 Punkte erhöhen.
Der Hundesteuertarif soll um rund 10% steigen und durch einen Sondertarif für besonders gefährliche Hunderassen, im Volksmund auch Kampfhunde genannt, ergänzt werden.
Im Vergleich zu anderen Stärkungspaktkommunen fallen unsere Konsolidierungsanstrengungen und das, was wir dem Bürger abverlangen, vermeintlich geringer aus. Hierzu ist aber festzustellen, dass Vieles, was andernorts erstmals als Haushaltssanierungsmaßnahme aufgelegt wird, in Gelsenkirchen schon lange umgesetzt worden ist. Die Steine, die in vielen Haushaltssanierungsplänen erstmals katalogisiert werden, sind bei uns meist schon mehrfach umgedreht worden.
Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, der Haushalt 2013 ist Premiere und Finale zugleich:
Premiere, weil es seit sehr langer Zeit ein Haushalt ist, der innerhalb der gesetzlichen Fristen der Gemeindeordnung beraten und verabschiedet werden soll. Mein Kämmereileiter, Herr Bucksch, konnte mir zumindest aus seinem eigenen umfangreichen Antiquariat früherer Haushaltspläne keinen entsprechenden präsentieren.
Finale, weil es für Herrn Bucksch das letzte Haushaltsaufstellungsverfahren vor Antritt seines wohlverdienten Ruhestands ist. Herr Bucksch, ganz besonders Ihnen und Ihrem gesamten Team aus der Kämmerei, vielen Dank für die geleistete Arbeit. Mein Dank richtet sich aber natürlich auch an alle, die in welcher Funktion auch immer an der Aufstellung dieses Haushaltsplans beteiligt waren.
Der Haushaltsentwurf 2013 mit dem dazugehörigen Haushaltssanierungsplan trägt eine deutliche und unmissverständliche Botschaft: Die Finanzprobleme unserer Stadt sind nicht hausgemacht. Den eigenen Konsolidierungsmöglichkeiten sind mittlerweile enge Grenzen gesetzt. Wir wollen nicht an dem Ast sägen, auf dem wir alle gemeinsam sitzen. Gleichwohl leisten wir als Stadt, gemeint sind die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Verwaltung, trotzdem weiter unseren Beitrag. Wir fordern keine Almosen von Bund und Land sondern die letzen 50 Cent von jedem Euro, mit dem wir in Vorleistung getreten sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Genehmigung des Haushalts 2013 ist ambitioniert aber doch zwingend. Denn es geht um nicht weniger als den Erhalt unserer Selbstverwaltung. Über die Gestaltung unserer Zukunft muss weiter hier vor Ort entschieden werden. Denn hier allein liegt die Kompetenz, „richtige Dinge zu tun“ und vor allem auch „die Dinge richtig zu tun“.
Mit diesen Aussichten wünsche ich Ihnen erfolgreiche und konstruktive Haushaltsberatungen.
Glückauf!