31. August 2012, 11:24 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 31. August 2012, 11:24 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
GE. Die Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeins wird am Donnerstag, 29. November 2012 im Michaelshaus, Hochstraße 47, 45894 Gelsenkirchen-Buer, durch die untere Fischereibehörde der Stadt Gelsenkirchen durchgeführt.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin beim Referat Recht und Ordnung - untere Fischereibehörde, Gewerbepark Schalke, Gebäude E 6, Hochkampstraße 70, 45881 Gelsenkirchen, einzureichen. Anmeldeformulare sind bei der unteren Fischereibehörde, den BÜRGERcentern sowie unter www.gelsenkirchen.de verfügbar. Die Gebühr für die Zulassung zur Prüfung beträgt 50 Euro.
Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung werden von den örtlichen Vereinigungen der Freizeitfischerei durchgeführt.