26. September 2012, 10:51 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Da die städtebaulichen Missstände im Quartier Bochumer Straße weiter wachsen und eine Abwärtsspirale im Stadtteil festzustellen ist, hat der Verwaltungsvorstand der Stadt Gelsenkirchen unter der Leitung von Oberbürgermeister Frank Baranowski die Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen für ein Sanierungsverdachtsgebiet empfohlen. Dadurch soll eine nachhaltige städtebauliche Aufwertung im Quartier Bochumer Straße durch Bündelung und Einsatz verschiedener neuer und bewährter Instrumente erreicht werden.
In einem Sanierungsverdachtsgebiet hat die Stadt Gelsenkirchen sehr viel stärkere Möglichkeiten, mit verfallenen Gebäuden umzugehen und auf die Problemsituationen zu reagieren.
In dem betroffenen Gebiet gibt es deutliche Defizite im Altbaubestand mit Leerständen und maroder Bausubstanz. Die Bochumer Straße selbst ist in einem schlechten baulichen Zustand und zeichnet sich durch eine hohe Lärmbelästigung aus. Der nördliche Bereich des Quartiers wird seiner Funktion als „Stadteingang“ zum Stadtteil Ückendorf und zur Innenstadt Gelsenkirchens nicht gerecht. Es gibt unwirtschaftlich große Grundstückszuschnitte in Baublöcken, fehlende Grünverbindungen und mangelhafte Wohnumfeldqualitäten. Eine hohe Fluktuation der Mieter und häufige Eigentümerwechsel führen zu einer geringen Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme und verstärken die sozialen Problemlagen.
Nach den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchung kann voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2013 formal abschließend beurteilt werden, ob die gewählten Instrumente begründet sind und ein Ratsbeschluss zur Festlegung eines Sanierungsgebietes erfolgt.
Nach dem Satzungsbeschluss erfolgt die Durchführung der Sanierung. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Stadt eine Arbeitsstruktur „Sanierungsverwaltungsstelle“ zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben einrichten.
Nach heutigem Stand ergeben sich die Beseitigung der Leerstände in den gewerblich genutzten Gebäuden an der Bochumer Straße, die Modernisierung, Abriss und Neubau von Wohnungen zur Stärkung der wirtschaftlichen Situation in der Bochumer Straße, die Unterstützung der privaten Eigentümer bei der Sanierung der Wohnimmobilien, der Erwerb von Gebäuden zur städtebaulichen Aufwertung des Wohnquartiers zur Schaffung von Wohnumfeldqualitäten und die Neugestaltung der Bochumer Straße und die Schaffung von Aufenthaltsqualitäten im öffentlichen Raum als Sanierungsziele.
Das Verdachtsgebiet Bochumer Straße liegt im Westen des Gelsenkirchener Stadtteils Ückendorf etwa 500 Meter südlich des Hauptbahnhofs und des sich nördlich anschließenden Stadtzentrums. Es umfasst rund 30 Hektar, wobei die Bochumer Straße zwischen der Kreuzung Junkerweg und der Kreuzung Virchowstraße mit der Siedlung Flöz Dickebank das „Herzstück“ darstellt. Daneben gehören zum Verdachtsgebiet die Flächen an der Breilstraße und Stephanstraße im Westen, die Grundstücke an der Heidelberger Straße bis zur Carl-Mosterts-Straße im Osten und die Bereiche, die sich im Norden beidseitig der Munscheidstraße, der Claire-Waldoff-Straße und des Cramerwegs befinden. Im Westen bildet der Wissenschaftspark die Grenze.