10. Oktober 2012, 11:12 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. In Bewohnerparkgebieten können die dort wohnenden Fahrzeugbesitzer eine Bewohnerparkberechtigung beantragen. Damit kann man gegen eine Jahresgebühr von derzeit 23 Euro im Bereich der eigenen Wohnung sein Fahrzeug auf ausgewiesenen Flächen parken.
Bisher müssen Antragsteller zur Beantragung und zur Verlängerung der Parkberechtigung ein BÜRGERcenter aufsuchen. Nach den Vorstellungen von Oberbürgermeister Frank Baranowski sollen sich die Antragsteller künftig diesen Weg sparen können und ihren Parkausweis online im Internet bestellen.
Frank Baranowski: „Ich habe das Referat Verkehr gebeten, diese Möglichkeit zu prüfen. Eine Online-Beantragung kann die Nutzer und unsere BÜRGERcenter entlasten. Wir sollten diese Möglichkeit nutzen.“
Bewohnerparkberechtigungen erhalten Bewohner mit Wohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet. Das Kraftfahrzeug, für das der Parkausweis ausgestellt werden soll, muss auf den Antragsteller als Halter zugelassen sein, oder nachweislich dauernd von ihm genutzt werden. Der Antragsteller darf über keine Garage oder einen privaten Einstellplatz im Umkreis von 200 Metern zu seiner Wohnung verfügen. Die Auftragung von zwei Kennzeichen für die wahlweise Verwendung des Parkausweises ist möglich. Bewohnerparkberechtigungen können wahlweise für ein Jahr oder zwei Jahre erteilt werden.