23. Oktober 2012, 11:26 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung vom 18. September 2012 ein Handlungskonzept für die Kurt-Schumacher-Straße im Bereich Schalke-Nord beschlossen, dass zu einer Verringerung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung führen soll. Die dort gemessene Belastung liegt über den zulässigen Grenzwerten.
Mit einem Sechs-Punkte-Programm soll nun die Belastung reduziert werden. Geplant sind eine (1) Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 50 km/h, eine (2) Optimierung des Öffentlichen Personennahverkehrs, die (3) Abbindung von Nebenstraßen, (Hubertusstraße und östliche Caubstraße) von der Kurt-Schumacher-Straße, der (4) Wegfall der Bus-Haltestelle Schalker Meile (ehemals Uechtingstraße), das (5) Binden von Luftschadstoffen durch eine Begrünung des Straßenraumes sowie die (6) örtliche Verlagerung des Durchgangsverkehrs.
Das Tagesmittel an der Messstation Kurt-Schumacher-Straße der Feinstaubfraktion PM10 von 50 μg/m³ wurde bislang an der Station bereits an 49 Tagen überschritten (Stand Oktober 2012). Erlaubt sind 35 Überschreitungen pro Jahr. Die Stickstoffdioxidkonzentration (NO2) lag 2011 bei 57 μg/m³, auch hier ist der Grenzwert von 40 μg/m³ deutlich überschritten.
Diese Belastungen müssen im Hinblick auf die hier vorhandene Wohnbebauung unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes zwingend reduziert werden. Die Grenzwertüberschreitung stellt nach EU-Richtlinie 2008/50/EG eine Vertragsverletzung dar. Vor diesem Hintergrund ist eine zeitnahe Reaktion zur Verminderung der Belastung an der Kurt-Schumacher-Straße unabdingbar.
Lokaler Hauptverursacher ist auf der Grundlage der Erhebungsdaten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) und der für die Umsetzung des Luftreinhalteplans zuständigen BR Münster der Verkehr. Neben den lokalen Emissionsquellen spielen Inversionswetterlagen sowie Hintergrundbelastungen eine Rolle.
Messungen während der derzeitigen Sperrung der Kurt-Schumacher-Straße aufgrund einer Baustelle ergaben nach einer ersten, vorläufigen Auswertung an der Messstation einen deutlichen Rückgang der NO2- und PM10-Immission. Für eine grobe Abschätzung wurden die Mittelwerte von Anfang Mai bis zum 9. Juni und vom 11. Juni bis zum 10. Juli 2012 miteinander verglichen. Danach ist die NO2-Belastung in der Bauphase um etwa ein Drittel zurückgegangen, die PM10-Belastung um ca. ein Fünftel.
Nach Abschluss der Bauarbeiten sind durch das LANUV weitere umfangreichere Auswertungen geplant.
Umsetzung des Sechs-Punkte-Programms
Örtliche Verlagerung des Durchgangsverkehrs (Punkt 6)
Dieser Punkt soll möglichst kurzfristig umgesetzt werden. Mit Beendigung der Baustelle auf der Kurt-Schumacher-Straße soll Ende Oktober ein Teil des Durchgangsverkehrs in Nord-Süd-Richtung auf die Strecke Uferstraße – Grothusstraße – Overwegstraße umgeleitet werden. Dazu werden die Fahrspuren neu markiert.
So wird es an der Kreuzung Uferstraße künftig statt der zwei Geradeausspuren nur noch eine Spur in Richtung Süden und eine verlängerte Rechtsabbiegespur in Richtung Uferstraße geben. Damit wird die Attraktivität über die Uferstraße zu fahren erhöht.
Die beiden Geradeausfahrstreifen direkt vor der Ampelanlage bleiben erhalten und auch südlich der Uferstraße bestehen. Dies ist relativ einfach durch Ummarkierung und Beschilderung lösbar. Die Regelung wird zunächst zur Erprobung eingeführt und kann später bei Eignung dauerhaft angeordnet werden. Der Streckenabschnitt Uferstraße, Grothusstraße und Overwegstraße kann eine Erhöhung der Verkehrsbelastung von bis zu 20 Prozent aufnehmen.
Die Probephase ist auf sechs Monate festgelegt und wird durch ein geeignetes Monitoring überprüft. So werden in Höhe der Messstation die Feinstaubplaketten an allen Fahrzeugen mit der Unterscheidung Pkw und Lkw überprüft. Die Zählungen erfolgen einmal im Normalverkehr und einmal am Sonntag bei annähernd gleichen Witterungsbedingungen. Die Werte werden den am Zähltag gemessenen Feinstaubwerten gegenübergestellt.
Alle zwei Wochen soll, immer zum gleichen Zeitpunkt, in der Spitzenstunde morgens und mittags eine Fotodokumentation durchgeführt werden. Ab dem 1. November 2012 werden die Verkehrsmengen auf der Grothusstraße, Kurt-Schumacher-Straße und Uferstraße täglich erfasst, Zählungen an den Knoten Kurt-Schumacher Straße/ Uechtingstraße/ Hubertusstraße, Kurt-Schumacher-Straße/ Caubstraße (östliche Seite) sowie Kurt-Schumacher Straße/ Uferstraße/ Alfred-Zingler Straße mit Rückstaumessung an der nördlichen Zufahrt durchgeführt, bei Arena-Veranstaltungen die Anreise- und Abreiseverkehrsabläufe beobachtet und Lkw-Durchgangsverkehrsmessungen in Fahrtrichtung Nord nach Süd durchgeführt.
An der Kurt-Schumacher-Straße wird die Entwicklung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidwerte weiter durch den vorhandenen Messcontainer verfolgt. Gleichzeitig ist jedoch eine Überprüfung der Schadstoffbelastung an der Grothusstraße, auf die der Verkehr verlagert wird, erforderlich. Das LANUV ist dazu bereits angefragt worden.
Die Stadt Gelsenkirchen hat als zusätzliche Messstelle die Ecke Uferstraße / Grothusstraße vorgeschlagen. Die Messstelle sollte an der Grothusstraße in Höhe des Berufskollegs für Wirtschaft und Verwaltung (Nebenstelle Grimmstraße 44) und den Häusern an der Mittorpstraße liegen.
Die Verkehrsverlagerung wird auch mit einer Erhöhung des Verkehrslärms einhergehen. Für die Grothusstraße besteht im Rahmen der Lärmaktionsplanung kein erstrangiger Handlungsbedarf. Der konkrete Lärmaktionsplan schlägt in mit Wohnbebauung gesäumten Abschnitten der Grothusstraße zwischen Uferstraße und BAB A 42 eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf innerortstypische 50 km/h vor.
Im Rahmen des Gesamtuntersuchungskonzeptes wird auch die Grothusstraße betrachtet. Ergebnisse werden Anfang nächsten Jahres vorliegen.
Reduzierung der Geschwindigkeit und Optimierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Punkte 1 und 2)
Der Streckenabschnitt der Kurt-Schumacher-Straße zwischen Uferstraße und Florastraße wird auf 50 km/h reduziert. Die betroffenen Lichtzeichenanlagen müssen dazu angepasst werden. Die Signalsteuerung für den öffentlichen Personennahverkehr wird überarbeitet, um eine Verstetigung des Individualverkehrs zu erreichen, ohne dass wesentliche Einschränkungen bei der Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs erfolgen. Die Umsetzung soll voraussichtlich noch in diesem Jahr beauftragt werden. Ergebnisse werden dann voraussichtlich erst Ende 2013 vorliegen. Messtechnisch dürften sich Auswirkungen bei Umsetzung der Maßnahmen erst 2014 zeigen.
Abbindung von Nebenstraßen (Punkt 3)
Durch die Abbindung der Hubertusstraße und der östlichen Caubstraße von der Kurt-Schumacher-Straße können Verzögerungen durch Abbiegevorgänge vermindert und somit ein flüssigerer Verkehrsfluss erreicht werden. Weiterhin kommen die frei gewordenen Grünzeiten der Kurt-Schumacher-Straße zu Gute.
Diese Maßnahme soll als Paket gemeinsam mit der Reduzierung der Geschwindigkeit und der Optimierung des öffentlichen Personennahverkehrs umgesetzt werden. Es hat Beschwerden von Gewerbetreibenden zu der geplanten Abbindung der Hubertusstraße gegeben. Diese vorgebrachten Bedenken werden zurzeit verwaltungsintern geprüft und mit den Betroffenen kommuniziert.
Wegfall der Bus-Haltestelle Schalker Meile, ehemals Uechtingstraße (Punkt 4)
Es wird geprüft, ob die Halteposition Schalker Meile in südlicher Richtung ersatzlos entfallen kann. Der Bus hält bisher auf der Fahrbahn in unmittelbarer Nähe der Messstation und behindert den Verkehrsfluss des motorisierten Individualverkehrs. Die dadurch vermehrten Anfahrvorgänge führen an dieser Stelle zu erhöhten Fahrzeugemissionen. Erschwerend kommt hinzu, dass zusätzlich dieser Bereich vor der Steigung der „Berliner Brücke“ liegt. Eine Umsetzung wäre frühestens zum nächsten Fahrplanwechsel Anfang Januar 2013 möglich.
Binden von Luftschadstoffen und aktiver Lärmschutz (Punkt 5)
Zur Bindung der Luftschadstoffe wird eine Begrünung des Straßenraumes empfohlen. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine Durchlüftung weiterhin gegeben ist. Als potenziell geeignete Maßnahmen kommen Dachbegrünung, niedrige Heckenpflanzungen, Fassadenbegrünung sowie Rasengleise bzw. Moosmatten auf der Straßenbahntrasse in Frage. Diese Maßnahme ist perspektivisch nur längerfristig umsetzbar. Derzeit wird seitens der Verwaltung die Beauftragung eines entsprechenden Gutachtens geprüft, das neben der Entwicklung von Vorschlägen auch Fragen zu deren technischen Umsetzbarkeit und Kosten beantworten soll.