23. Oktober 2012, 15:53 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Nachdem Eltern auf Ungerechtigkeiten in der Berechnung der Mittagsverpflegung in den städtischen Kindertageseinrichtungen hingewiesen haben, hat jetzt der Verwaltungsvorstand reagiert. Die zum laufenden Kindergartenjahr eingeführte Entgeltordnung für die Mittagsverpflegung war in einigen Punkten von der Elternschaft kritisiert worden. So werden seitdem Fehltage nicht mehr herausgenommen. Auch während der Betriebsferien, oder wenn ein Kind regelmäßig nur an ein bis zwei Tagen in der Woche an der Mittagsverpflegung teilnimmt, wird der volle Verpflegungsbeitrag berechnet.
Der Verwaltungsvorstand unter der Leitung von Oberbürgermeister Frank Baranowski hat jetzt zur gerechteren Berechnung eine Änderung Entgeltordnung empfohlen. Sie wird dem Rat der Stadt am 13. Dezember 2012 zur Entscheidung vorgelegt.
Danach wird die Höhe der Verpflegungsentgelte in städtischen Tageseinrichtungen, die am Verbundessen teilnehmen, bis zum Ende des Kindergartenjahres 2012/2013 unverändert bei 45 Euro liegen. Der Erhebungszeitraum wird aber von zwölf auf elf Monate reduziert.
Bei einer fest vereinbarten regelmäßigen Inanspruchnahme der Verpflegung von höchstens zweimal wöchentlich wird der Regelbeitrag um 50 Prozent reduziert. Die Gewährung eines entgeltfreien Monats würde dann erstmals im Juli 2013 wirksam werden.
Oberbürgermeister Frank Baranowski: „Wir haben die Kritikpunkte der Eltern diskutiert und denken, dass wir mit der neuen Regelung eine gerechtere Lösung gefunden haben.“