29. November 2012, 12:13 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Der Verwaltungsvorstand unter der Leitung von Oberbürgermeister Frank Baranowski hat die Einrichtung eines kommunalen Integrationszentrums in Gelsenkirchen vorgeschlagen. Ein entsprechender Beschlussvorschlag der Verwaltung wird dem Rat der Stadt am 13. Dezember 2012 zur Entscheidung vorgelegt. Ein schlüssiges Konzept dazu wird bis Mitte 2013 erarbeitet und die Grundlage für den Antrag auf Gewährung von Landesmitteln bilden.
Oberbürgermeister Frank Baranowski: "Der Landtag hat mit sehr breiter Mehrheit das Integrations- und Teilhabegesetz beschlossen, das alle Kommunen ermutigen soll, Integration in ähnlicher Qualität zu fördern, die Gelsenkirchen mit seiner RAA und der Stabsstelle des Integrationsbeauftragten seit Jahren demonstriert hat. Aber auch das Gute kann noch besser werden! Ich verspreche mir vom neuen Kommunalen Integrationszentrum Bündelungseffekte, die letztlich der Integrationsarbeit zugute kommen."
Das Kommunale Integrationszentrum wird Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe wahrnehmen und integrationsrelevante Akteure in den Verwaltungen, bei den freien Trägern und in den Migrantenorganisationen vernetzen. Dabei kommt der Integration durch Bildung eine zentrale Bedeutung zu.
Es unterstützt und berät städtische Ämter und Dienststellen und hat Koordinierungs-, Beratungs- und Unterstützungsfunktionen und ist gemeinsam mit Einrichtungen in der Kommune für die Entwicklung und Erprobung von Angeboten und Dienstleistungen zuständig. Es fördert und berät die Migrantenselbstorganisationen.
Handlungsfelder sind Bildung (insbesondere sprachliche und interkulturelle), Erziehung und Betreuung, und darüber hinaus etwa Beschäftigung, Kultur, Sport, politische Partizipation, bürgerschaftliches Engagement, soziale Arbeit im Flüchtlingsbereich, Gesundheit sowie die Pflege älterer Menschen.
Das Kommunalen Integrationszentrum arbeitet entlang der gesamten Bildungskette: von der frühen Bildung bis zum Übergang in das duale Ausbildungssystem/Studium, auch in dem es Schulen und außerschulischen Einrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags unterstützt.
Die Koordination, Bündelung und Mitsteuerung von örtlichen Integrationsangeboten, die partnerschaftlich orientierte Initiierung und Entwicklung von Konzepten, Projekten und Maßnahmen zur Integrationsarbeit zu schulischen und außerschulischen Bildungs- und Förderangeboten sowie die Förderung der Mitwirkung in Vereinen und der Beteiligung an örtlichen politischen Planungs- und Entscheidungsverfahren gehört ebenso zu den geplanten Aufgaben wie die Beratung und Unterstützung von Schulen bei der Ausgestaltung von Ganztagsangeboten.
Das Kommunale Integrationszentrum wird organisatorisch dem Vorstandsbereich 4 – Kultur, Bildung, Jugend, Sport und Integration zugeordnet.