12. Dezember 2012, 10:57 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines wird am 28. Februar 2013 im Michaelshaus, Hochstraße 47, 45894 Gelsenkirchen-Buer, durch die untere Fischereibehörde der Stadt Gelsenkirchen durchgeführt.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin beim Referat Recht und Ordnung - untere Fischereibehörde, Gewerbepark Schalke, Gebäude E 6, Hochkampstraße 70, 45881 Gelsenkirchen, einzureichen.
Anmeldeformulare sind bei der unteren Fischereibehörde, den BÜRGERcentern sowie unter fischerei.gelsenkirchen.de verfügbar. Die Gebühr für die Zulassung zur Prüfung beträgt 50 Euro.
Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung werden von den ortsansässigen Vereinigungen der Freizeitfischerei durchgeführt.