02. Oktober 2023, 14:40 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Bei einer GeOS-Kontrolle (Gemeinsam für Ordnung und Sicherheit) haben am Dienstag, 26.September, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Gelsenkirchen aus den Bereichen des Kommunalen Ordnungsdienstes, der Gewerbeaufsicht, der Lebensmittelüberwachung und des Umweltreferates gemeinsam mit Kräften des Finanzamtes und der Polizei Gelsenkirchen einen Supermarkt, einen Imbiss und elf Trinkhallen im südlichen Stadtgebiet kontrolliert. Eine weitere Kontrolle fand am Freitag, 29. September, im Stadtnorden statt.
Im Süden wurden insgesamt über 1.000 Getränke gefunden, für die unerlaubterweise kein Pfand erhoben wurde, was mit Verwarnungsgeldern und Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet wurde. Zudem wurde 97 Pakete Kaffee beschlagnahmt, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass der Kaffee in Deutschland versteuert wurde. Verstöße gegen Vorschriften gab es auch bei E-Zigaretten und Shisha-Tabakdosen wegen fehlender Steuerbanderolen oder falschen Befüllungen.
Beim Imbissbetrieb und fünf Trinkhallen wurden die Hygiene bemängelt, in fast allen kontrollierten Trinkhallen fehlten Nichtraucherschutzhinweise. Beanstandet und geahndet wurden auch fehlende Jugendschutzaushänge.
Der abgelaufene TÜV beim Fahrzeug eines Gewerbetreibenden und die mangelhafte Ladungssicherung zogen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich. Ein kontrolliertes Fahrzeug wurde wegen des fehlenden Versicherungsschutzes stillgelegt. Bei einem weiteren Fahrzeug wurde das Fehlen der Feinstaubplakette festgestellt und ein Bußgeld erhoben.
Bei der GeOS-Kontrolle am Freitag im Norden der Stadt wurden insgesamt sieben Trinkhallen und zwei Lotto-Stellen kontrolliert. Dabei mussten in einer Lotto-Stelle Lebensmittel entsorgt werden, weil sie nicht fachgerecht gelagert wurden. In zwei weiteren Geschäften wurden die hygienischen Standards nicht eingehalten, sodass in einem Fall eine Ordnungsverfügung ausgesprochen und ein Betreiber mündlich verwarnt wurde.
Bei einem Trinkhallenbesitzer stellten die Einsatzkräfte eine fehlerhafte Anmeldung seines Gewerbes fest. Er wurde aufgefordert, seine Gewerbeanmeldung abzuändern. Außerdem fehlten vor der Trinkhalle und an den Nachbarhäusern die vorgeschriebenen Hausnummern. In Deutschland gibt es die Pflicht Hausnummern anzubringen. Gegen den Trinkhallenbesitzer und den Hauseigentümern wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt.
Bei insgesamt sechs Geschäften fehlte das verpflichtende Inhaberschild, sowie jeweils vier Nichtraucherschutz- und Jugendschutzhinweise. In vier Geschäften fehlten die Preisschilder auf den angebotenen Produkten. Entsprechende Ordnungsverfügungen wurden ausgesprochen und Verwarngelder erhoben. Insgesamt konnten 191 Liquide ohne Steuersiegel sichergestellt werden. Das Hauptzollamt Dortmund ist entsprechend informiert. Zudem fehlte auf knapp 230 Getränken das vorgeschriebene Pfandsiegel. Der Weiterverkauf wurde noch vor Ort untersagt.
Während des Einsatzes konnten zwei Verwarngelder erhoben werden, da Eltern vor einer Schule im Halteverbot standen. Ein Verwarngeld muss ein weiterer Autofahrer zahlen, da seine Feinstaubplakette nicht ordnungsgemäß beschriftet war.
Durch die GeOS-Kontrollen werden immer wieder zahlreiche Verstöße unterschiedlicher Art aufgedeckt. Die GeOS-Aktionen sollen über die Ahndung der Verstöße hinaus auch eine abschreckende Wirkung haben.