23. Januar 2013, 11:18 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Stadt Gelsenkirchen bearbeitet Anträge auf Zahlung des Elterngeldes besonders schnell. Das hat die Bezirksregierung Münster jetzt der Stadt Gelsenkirchen in einem Schreiben, das auch an alle Oberbürgermeister und Landräte in NRW ging, mitgeteilt.
Während die Stadt Gelsenkirchen zur Bearbeitung der Anträge im Jahr 2012 im Durchschnitt 11,8 Tage benötigte, lagen die Bearbeitungszeiten im Landesmittel bei 25,26 Tagen. Damit benötigt die Gelsenkirchener Verwaltung im Vergleich zum Landesdurchschnitt deutlich weniger als die Hälfte der Zeit.
Das Elterngeld bekommen alle Eltern, deren Kinder nach dem 1. Januar 2007 geboren wurden. Anders als beim Erziehungsgeld gibt es beim Elterngeld keine Einkommensgrenzen. Somit kann jede Mutter und jeder Vater in den Genuss des Elterngeldes kommen.
Grundsätzlich werden monatlich 67 Prozent des Nettoeinkommens als Elterngeld gewährt. Für Elterngeldberechtigte mit einem durchschnittlichen Nettoeinkommen von über 1200 Euro vor der Geburt sinkt die Ersatzrate von 67 auf 65 Prozent.
Der Antrag auf Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG ist schriftlich bei der Elterngeldkasse der Stadt Gelsenkirchen, Wildenbruchplatz 7, 45875 Gelsenkirchen zu stellen und vom Antragsteller eigenhändig zu unterschreiben.
Es empfiehlt sich, den Antrag persönlich bei der Elterngeldkasse abzugeben, damit bei Bedarf die noch offenen Fragen in einem persönlichen Gespräch geklärt werden können.