23. Januar 2013, 13:14 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Stadt Gelsenkirchen nimmt Stellung zu den Berichten über die Pressekonferenz von Ministerin Sylvia Löhrmann zum Thema Inklusion in der Schule vom 22. Januar 2013 in Düsseldorf. Schulministerin Sylvia Löhrmann hatte dort zur gemeinsamen Beschulung von Kindern mit und ohne Handicaps („Inklusion“) berichtet.
Der Gelsenkirchener Bildungsdezernent Dr. Manfred Beck unterstreicht die dort getroffene Aussage, dass die Landesregierung diesbezüglich in zwei Jahren mehr geleistet habe als ihre Vorgängerin in fünf Jahren. Bei der Interpretation der kommunalen Daten indes sei der Ministerin ein gravierender Interpretationsfehler unterlaufen.
Dr. Beck: „Die Unterschiede spiegeln keineswegs - wie in der Rede von Frau Ministerin Löhrmann nahegelegt – die unterschiedlichen Bemühungen der Städte wider. Vielmehr geben sie Aufschluss über das unterschiedliche Interesse der jeweils zuständigen staatlichen Schulaufsicht an Inklusion. Denn das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen definiert in § 19, Abs. 2 eindeutig, dass ‚die Schulaufsichtsbehörde … über [den] Förderort’ entscheidet. Dies meint die Frage, ob ein Kind mit besonderem Förderbedarf im Regelsystem oder an einer Förderschule gefördert wird. Also nicht die Kommunalverwaltung, sondern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Frau Ministerin Löhrmann treffen diese Entscheidung!“
In Gelsenkirchen hat nachweislich die Schulverwaltung unter Leitung von Dr. Beck jahrelang gegen den Widerstand der Schulaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen darauf gedrungen, dass mehr Kinder mit Handicaps in den gemeinsamen Unterricht an Regelschulen aufgenommen werden. Erst mit Dienstantritt des aktuell zuständigen Schulaufsichtsbeamten konnte in Gelsenkirchen die Inklusion Fahrt aufnehmen.
Jüngstes Beispiel für die Verantwortlichkeit des Landes sei die Qualitätsanalyse der staatlichen Schulaufsicht zu einem Gelsenkirchener Gymnasium, in der im Jahre 2012 (!!!) sinngemäß die (nach Intervention der Kommune zurückgenommene) Aussage zu lesen ist, dass dieser Schule Inklusion nicht zuzumuten sei. Auch dies ist eine Maßnahme, die eine Erhöhung der Quote verhindert.
Dr. Manfred Beck: „Vor diesem Hintergrund die geringe Inklusionsquote als Versäumnis der Stadt Gelsenkirchen darzustellen, ist geradezu zynisch!“
Als stellvertretender Vorsitzender des Schulausschusses des Städtetages Nordrhein-Westfalen zeigt Dr. Beck zudem wenig Verständnis für die Vorwürfe in Richtung der Kommunalen Spitzenverbände. Er stimme Frau Ministerin Löhrmann zu, dass es sich bei Inklusion um eine Gemeinschaftsaufgabe aller staatlichen Ebenen handle. Wie der Vorsitzende der Kultusministerkonferenz, Stephan Dorgerloh, in einem Interview geäußert hat, müssten die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Bundesregierung, die die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet hat, ihren finanziellen Beitrag zu deren Umsetzung leisten kann. Das Land ist in besonderem Maße gefordert, den Kommunen bei der Umsetzung unter die Arme zu greifen, die ihrerseits bereit sein sollten, ihre bisherige Förderung der Schullaufbahn von Kindern mit Handicaps aufrecht zu erhalten. Die Zuspitzung auf eine juristische Auseinandersetzung um die Kostenfrage in NRW sei eine bedauerliche Entwicklung.
Wenn die Kommunen keine Unterstützung erhielten, aber gezwungen wären, Inklusion umzusetzen, bestünde die Gefahr eines „Klassensystems“ der Inklusion in Nordrhein-Westfalen: Die Bedingungen der Förderung behinderter Kinder in Regelschulen würde in zahlungskräftigen Kommunen anders gestaltet werden können als in finanzschwachen. Besondere Probleme hätten Kommunen mit besonderem Nachholbedarf, der – wie ausgeführt – von Landesseite erzeugt wurde.
Wie die Kommunalen Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme deutlich machen, ist mit Einführung eines Rechtsanspruchs ohne Zweifel der Tatbestand gegeben, dass das Land für entstehende Mehrkosten der Kommunen aufzukommen hat.
Das Fazit von Dr. Manfred Beck: „Das Land Nordrhein-Westfalen ist für die unterschiedlichen Inklusionsquoten verantwortlich, für die niedrige in Gelsenkirchen ohne Zweifel. Dadurch ist der Nachholbedarf größer als anderswo. Dies darf nicht zum Problem der kommunalen Selbstverwaltung in Gelsenkirchen umdefiniert werden, wie es die Rede von Frau Ministerin Löhrmann nahelegen könnte.“