21. August 2023, 15:45 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Bei einer GeOS-Kontrolle (Gemeinsam für Ordnung und Sicherheit) haben in der vergangen Woche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Gelsenkirchen aus den Bereichen des Kommunalen Ordnungsdienstes, des Teams Sondernutzung und Gewerbeaufsicht, der Lebensmittelüberwachung und der Stadtkämmerei gemeinsam mit Kräften des Finanzamtes, der Polizei sowie des Hauptzollamtes Dortmund insgesamt sechs Gaststätten im Stadtgebiet kontrolliert.
Bei allen Gaststätten wurden hygienische Mängel festgestellt, was bei einer Gaststätte zur Erhebung eines Zwangsgeldes führte. In den anderen Fällen konnte es bei Ermahnungen bleiben. Eine Gaststätte hatte ihren Betrieb um einen Imbiss ohne eine Gewerbeummeldung erweitert, was eine Ordnungswidrigkeitsanzeige zur Folge hatte. Ein überprüftes Objekt wurde von der Gewerbeabteilung versiegelt, weil eine notwendige Konzession nicht vorlag. In einigen überprüften Gaststätten fehlte der Hinweis zum Nichtraucherschutz und Jugendschutz, was mit Ordnungswidrigkeitsanzeigen geahndet wurde. Weitere Ordnungswidrigkeitsanzeigen fertigte das Finanzamt wegen Mängel bei der Kassenführung.
In Deutschland gibt es eine Pflicht zur Anbringung von Hausnummern. Da diese bei drei Gebäuden fehlte, wurden auch hier Ordnungswidrigkeitsanzeigen gefertigt.
Bei einer Überprüfung wurden insgesamt 890 unversteuerte Zigaretten sichergestellt, in einer weiteren Gaststätte wurden 49 Dosen ohne Pfand aufgefunden und ein Verkaufsverbot ausgesprochen.
Der Aufenthaltstitel war bei zwei kontrollierten Personen abgelaufen. In beiden Fällen wurde eine Frist gesetzt, um bei der zuständigen Ausländerbehörde den Aufenthaltsstatus zu klären.
Kontrollen gab es auch im Umfeld der Gaststätten. Bei vier Fahrzeugen fehlten die Feinstaubplaketten und entsprechende Bußgeldverfahren wurden eingeleitet. Bei einem Fahrzeug wurden zudem die Kennzeichen sichergestellt, da das Fahrzeug nicht versichert war.
GeOS-Aktionen decken immer wieder Verstöße unterschiedlicher Art auf und sollen über die Ahndung der Verstöße hinaus auch eine abschreckende Wirkung haben.