06. Februar 2013, 10:46 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 06. Februar 2013, 10:46 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
GE. Egal ob bei der Gründung oder im weiteren Verlauf der Selbstständigkeit, immer wieder taucht die Frage auf, welche Rechtsform gewählt werden soll bzw. ob die einst gewählte Rechtsform immer noch die passende ist.
Mehrpersonengesellschaften werden überflutet mit Begriffen wie „GmbH“, „UG“, „GbR“, „KG“ oder „OHG“. Und was war noch gleich diese „Limited“? Und auch der Einzelunternehmer hat die Möglichkeit einer „Ein-Mann-GmbH“ bzw. „Ein-Mann-UG“.
Aber was sind die Voraussetzungen und welche Pflichten zieht dies nach sich? Einen kurzen Überblick über die verschiedenen Rechtsformen sowie deren Vor- und Nachteile gibt Rechtsanwältin Judith Beyrow beim ersten Unternehmerabend im Jahr 2013, am Dienstag, 12. Februar, um 18 Uhr im Wissenschaftspark (Konferenzraum 8).
Wie immer ist nach der Veranstaltung Raum für Gespräche bei einem kleinen Imbiss. Eine verbindliche Anmeldung erbittet das Büro für lokale Wirtschaftsentwicklung bis zum 11. Februar 2013 unter 0209/169 3771 oder per E-Mail an bfw@gelsenkirchen.de.