12. Februar 2013, 10:12 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Im Zeitraum von Februar bis Dezember 2013 wird der Landesbetrieb Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen Arbeiten für die geowissenschaftliche Landesaufnahme in Gelsenkirchen durchführen. Grundstückseigentümer werden gebeten, die Mitarbeiter des Landesbetriebes bei den Arbeiten zu unterstützen.
Diese geologische Bestandsaufnahme des Untergrundes ist Teil landesweiter Untersuchungen. Im Rahmen der Kartierarbeiten sind kleine Handbohrungen notwendig. In Ausnahmefällen müssen Sondierbohrungen bis zu 30 Metern Tiefe durchgeführt werden. Die Mitarbeiter des Geologischen Dienstes sind berechtigt, ohne vorherige Anmeldung Grundstücke zu betreten, Untersuchungsarbeiten vorzunehmen sowie sich Zutritt zu Erdaufschlüssen, wie Aufgrabungen, Abgrabungen und Steinbrüchen, zu verschaffen. Die Mitarbeiter legitimieren sich hierbei durch Dienstausweise.
Grundstückseigentümer werden im Falle von Sondierbohrungen rechtzeitig informiert. Hierbei werde auf die privatwirtschaftlichen Belange und die derzeitige Nutzung der Grundstücke Rücksicht genommen, so der Geologische Dienst. Etwaige durch die Inanspruchnahme entstehende Schäden werden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.
Die im Zuge der Landesaufnahme gewonnenen Daten werden ausgewertet und in die Fachinformationssysteme Geologische Karte, Hydrogeologische Karte und Rohstoffgeologische Karte eingearbeitet. Sie dienen als Grundlage für zukünftige Planungen und geben Auskunft über den Aufbau, die Zusammensetzung, die Eigenschaften und das Verhalten des Untergrundes. Der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen ist ein Landesbetrieb im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW.