17. Februar 2013, 15:13 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Städte und Kreise der Städteregion sehen die Steuerung des großflächigen Einzelhandels zum Schutz der Stadtzentren und zur Vermeidung von Fehlentwicklungen als gemeinsame Aufgabe an. Aus diesem Grunde hatte die Städteregion Ruhr 2030 mit den Städten Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen sowie den Kreisen Ennepe-Ruhr, Recklinghausen, Unna und Wesel am 15. Februar zu einer gemeinsamen Informationsveranstaltung in den Ratssaal nach Essen geladen.
Die Resonanz war groß, hatte doch gerade in der letzten Zeit die Diskussion um die Entstehung neuer Einkaufszentren, Factory-Outlet-Center oder die Ansiedlung von Möbelmärkten wie Ikea für Gesprächsstoff in den Städten gesorgt. Angefangen von Vertretern des Landes, der Bezirksregierungen und des Regionalverbandes Ruhrgebiet, über die Politik bis hin zu Vertretern der Verbände waren viele Interessierte der Einladung gefolgt.
Bei der moderierten Veranstaltung wurde neben einer Darstellung der verbindlichen gesetzlichen Regelung zur landesplanerischen Steuerung des großflächigen Einzelhandels durch die Staatskanzlei NRW auch über eine Begrenzung der Verkaufsflächen zentrenrelevanter Randsortimente von großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit nicht zentrenrelevanten Hauptsortimenten sowie über die Vorteile einer regional abgestimmten gemeinsamen Vorgehensweise bei der Entscheidung über den Umgang mit entsprechenden Ansiedlungsvorhaben diskutiert. Die Veranstaltung war eine notwendige und gute Grundlage für die weitere abgestimmte Zusammenarbeit der beteiligten Gebietskörperschaften.