21. Februar 2013, 11:29 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Dem Referat 30 - Recht und Ordnung - (Fundbüro) wurden in der Zeit vom 1. Januar 2013 bis zum 15. Februar 2013 Fahrräder, Schmuck, Mobiltelefone, diverse Dokumente, Geldbörsen und Taschen als Fundsachen übergeben oder gemeldet. Die Eigentümer können ihre Rechte bei den zuständigen Fundbüros geltend machen. Mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes erlöschen die Rechte des Verlierers.
Die Gelsenkirchener Fundbüros sind im BÜRGERcenter im Rathaus Buer, Goldbergstraße 12, im BÜRGERcenter an der Schloßstraße 35, im BÜRGERcenter an der Husemannstraße 32 und im BÜRGERcenter an der Cranger Straße 262.
Die BÜRGERcenter sind telefonisch unter dem Sammelruf 169 21 00 erreichbar. Außerdem sind die Fundsachen im Internet unter http://www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Fundsachen/default.asp veröffentlicht.