04. März 2013, 11:27 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 04. März 2013, 11:27 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
Dies ist eine alte Meldung zur Meldung des Jahres 2023 folgen Sie bitte dem Link: https://www.gelsenkirchen.de/de/_funktionsnavigation/presse/pressemeldungen/59011-schoeffen-und-jugendschoeffen-gesucht
GE. In diesem Jahr werden die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2014 bis 2018 neu aufgelegt.
Ob ein Angeklagter schuldig oder nicht schuldig ist, ob eine Gefängnisstrafe verhängt werden soll oder eine Bewährung möglich ist. Hierüber entscheiden tagtäglich an den Amts- und Landgerichten nicht nur ausgebildete Juristen, sondern auch ehrenamtliche Richter, die sogenannten Schöffen.
Schöffen wirken an der Verhandlung in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie die Berufsrichter mit. Vorgesehen ist, dass die Schöffen nicht mehr als an zwölf Sitzungen teilnehmen sollen. Juristisches Fachwissen wird nicht erwartet, vielmehr verlangt das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils. Des Weiteren sollte ein hohes Maß an Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Objektivität und Unvoreingenommenheit sowie eine besondere Erfahrung in der Jugenderziehung vorhanden sein.
Insgesamt werden für die Amtsgerichtsbezirke Gelsenkirchen und Gelsenkirchen-Buer 117 Schöffinnen und Schöffen gesucht, die Anzahl in den Vorschlagslisten muss jedoch doppelt so hoch sein, so dass tatsächlich 234 Bewerberinnen und Bewerber gesucht werden.
Neben den im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien vertretenen Fraktionen wurden die Wohlfahrts- und Jugendverbände angeschrieben mit der Bitte, Vorschläge zu unterbreiten. Darüber hinaus können sich auch erzieherisch befähigte und in der Jugendhilfe erfahrene Personen bewerben.
Gesucht werden Bewerber/innen, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Nicht wählbar sind Personen,
die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann.
Auch hauptamtliche in oder für die Justiz Tätige (z. B. Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer etc.) und Religionsdienster sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Interessierte können sich ab sofort
an das Referat Erziehung und Bildung, Sabine Wessels, Kurt-Schumacher-Straße 2, 45881 Gelsenkirchen (Tel. 0209/1 69-93 01 / E-Mail: sabine.wessels@gelsenkirchen.de) wenden.