14. März 2013, 10:47 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Neuregelungen im Erbrecht, Änderungen in der Erbschaftssteuer, komplizierte juristische Begriffe, Formvorschriften - Fallstricke gibt es mehr als genug, die die Abfassung eines formgültigen, wirksamen und rechtlich korrekten Testaments erschweren. Korrekturen sind im Nachhinein nicht mehr möglich, wenn der Erbfall eingetreten ist.
Der Dozent, Heinz-Günther Meiwes, stellt Grundlagen vor und erörtert Fallgruppen (z. B. das Geschiedenentestament). Es werden Hilfen geboten und Fragen besprochen.
Das VHS-Seminar findet am Samstag, 16. März 2013, von 9 bis 11.15 Uhr im Bildungszentrum an der Ebertstraße 19, Raum 123 statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 5 Euro.
Weitere Informationen gibt es bei Bernhard Müller (VHS) unter 0209 169-2838 oder bernhard.mueller@gelsenkirchen.de.