15. März 2013, 09:29 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 15. März 2013, 09:29 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
GE. Das Referat Bürgerservice bittet alle Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener, schon vor Beginn der Ferienzeiten die Gültigkeit ihrer Ausweisdokumente (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass, Kinderausweis) zu überprüfen und bei Bedarf neu zu beantragen. Wer zu lange wartet, kann zeitliche Probleme bekommen, denn für die Neuausstellung von Personalausweisen und Reisepässen benötigt die Bundesdruckerei derzeit bis zu vier Wochen. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Gültigkeitsablauf eines der BÜRGERcenter der Stadt aufzusuchen.
Seit dem 26. Juni 2012 benötigen alle Kinder bei Reisen in das Ausland ein eigenes Reisedokument. Die Eintragung eines Kindes im elterlichen Reisepass wird nicht mehr anerkannt. Der Pass behält jedoch für die Eltern als Passinhaber weiterhin seine Gültigkeit. Für das Kind muss dagegen für die Reise rechtzeitig ein eigenes Dokument beantragt werden.
Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres müssen grundsätzlich ein gültiges Ausweisdokument besitzen. Ein Reisepass muss nur beantragt werden, wenn dies für die Einreise in ein anderes Land vorgeschrieben ist. Hierüber müssen sich alle Reisewilligen in eigener Verantwortung - z.B. im Internet unter www.auswaertigesamt.de - informieren.
Zur Antragstellung in den BÜRGERcentern sind grundsätzlich ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild sowie das jeweilige bisherige Dokument mitzubringen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, auch das Familienstammbuch oder eine standesamtliche Urkunde vorzulegen, um eventuelle Unstimmigkeiten sofort ausräumen zu können. Je nach Einzelfall können zusätzliche Unterlagen für die Antragstellung erforderlich sein. Die jeweilige Gebühr wird bei Antragstellung fällig.
Es wird empfohlen, möglichst auf weniger frequentierte Zeiten zwischen 8 Uhr und 9.30 Uhr auszuweichen.
Fragen rund um Ausweise und Pässe beantwortet gerne die telefonische Bürgerberatung des Referates Bürgerservice unter der Rufnummer 169 2100. Informationen gibt es auch im Internet unter www.gelsenkirchen.de .
Öffnungszeiten der BÜRGERcenter:
Die BÜRGERcenter im Rathaus Buer und an der Husemannstraße 32 haben montags und dienstags, 8 bis 16 Uhr, mittwochs 8 bis 14 Uhr, donnerstags 8 bis 18 Uhr und freitags 8 bis 13 Uhr geöffnet.
Die BÜRGERcenter Cranger Straße 262 und Schloßstraße 35 haben montags 8 bis 16 Uhr, mittwochs 8 bis 14 Uhr und freitags 8 bis 13 Uhr geöffnet.