19. März 2013, 11:04 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Das Abrennen von großen Feuern zu Ostern ist eine schöne Tradition. Wer in den kommenden Wochen in Gelsenkirchen ein solches Brauchtumsfeuer entzünden möchte, sollte allerdings ein paar Regeln beachten: So müssen alle Osterfeuer bis spätestens Ende dieser Woche beim Referat Umwelt angemeldet werden. Erlaubt sind die Feuer im Zeitraum vom 21. März 2013 (eine Woche vor Gründonnerstag) bis 8. April 2013 (eine Woche nach Ostermontag) in der Zeit von 18 bis 22 Uhr.
Vorraussetzung für das Abbrennen ist außerdem, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt: das Osterfeuer muss sich an eine größere Teilnehmerzahl richten und für jedermann zugänglich sein. Veranstalter können zum Beispiel Kirchengemeinden, Vereine, Verbände oder andere öffentliche Einrichtungen sein. Weitere Informationen zu Brauchtumsfeuern sowie einen Anmeldevordruck gibt es im Internet unter http://umweltportal.gelsenkirchen.de in der Rubrik „Luft, Rauch, Emissionen“. Für Fragen (z.B. wo ein Feuer stattfindet) stehen Mechthild Müller (Telefon: 169 – 4253) und Annette Schulik (Telefon: 169 – 8594) zur Verfügung.