11. Januar 2023, 14:51 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 11. Januar 2023, 14:51 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
GE. Die Stadt verschickt ab dem 19. Januar die Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2023. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sollten die Bescheide bis zum Monatsende erhalten haben.
Rund 70.000 Bescheide verschickt die Stadt. Die Zahl der Grundstücke für die Grundbesitzabgaben erhoben werden liegt bei etwa 60.000. Das voraussichtliche Aufkommen der Grundsteuer liegt für das Jahr 2023 bei rund 48,4 Millionen Euro. Der städtische Haushalt hat insgesamt eine Größe von 1,2 Milliarden Euro.
Mit den Bescheiden werden in der Regel neben der Grundsteuer auch die Gebühren für Müllabfuhr (Restmüll und Bioabfall), Grundstücksentwässerung (Schmutz- und Niederschlagswasser) sowie für Straßenreinigung und Winterdienst festgesetzt.
Die Grundsteuer fließt in den Haushalt der Stadt. Mit den erhobenen Gebühren werden die jeweiligen Kosten wie etwa für die Müllabfuhr oder Straßenreinigung auf die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer umgelegt. Grundlage sind das Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und die vom Rat der Stadt erlassenen Gebührensatzungen.
Auf Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst entfallen fast 12 Millionen Euro, auf die Abfallentsorgung etwas mehr als 38 Millionen Euro und auf die Grundstücksentwässerung rund 65 Millionen Euro, in der Summe sind dies rund 115 Millionen Euro.
Zur Erstellung der Bescheide werden mehrere Millionen Datensätze verarbeitet. Aufgrund dieser hohen Datenmenge konnten etwaige Änderungen wie zum Beispiel bei der Größe der Müllbehälter nur berücksichtigt werden, wenn sie bis Anfang Dezember 2022 der Stadt bekannt geworden sind. Solche Änderungen werden mit den ersten Änderungsbescheiden ab Ende Januar rückwirkend berücksichtigt.
Sollte der Grundbesitzabgabenbescheid fehlerhaft sein (z. B. falsche Berechnungsgrundlagen), kann formlos Korrektur beantragt werden, im Idealfall schriftlich oder elektronisch (grundbesitzabgaben@gelsenkirchen.de). Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Fragen zur Grundsteuerreform sind direkt an das zuständige Finanzamt zu richten. Die Finanzverwaltung bietet unter der Rufnummer 0209/173-1959 eine kostenlose Telefon-Hotline an, bei der Auskunft erteilt wird.
Hinweis an die Redaktionen: Ausführliche Informationen, Daten und Hintergrundinformationen sind im Anhang zu finden.