24. November 2022, 16:04 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 24. November 2022, 16:04 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
GE. Die nächste Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines wird am 24. Februar 2023 im Hans-Sachs-Haus durch die untere Fischereibehörde der Stadt Gelsenkirchen durchgeführt. Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin beim Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung - untere Fischereibehörde, Hans-Sachs-Haus, Ebertstraße 11, 45879 Gelsenkirchen-, einzureichen. Anmeldeformulare sind bei der unteren Fischereibehörde, den BÜRGERcentern sowie unter www.gelsenkirchen.de/fischerei verfügbar.
Es kann nur eine begrenzte Anzahl von Anmeldungen berücksichtigt werden. Ferner werden nur Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung berücksichtigt, die vollständig sind. Sofern eine Ausnahmegenehmigung- nur bei auswärtigen Antragstellern- erforderlich ist, muss diese gleichzeitig mit Antragstellung übersandt werden.
Die Verwaltungsgebühr für die Zulassung zur Prüfung beträgt 50 Euro und ist mit Antragstellung zu entrichten.
Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung werden von den ortsansässigen Vereinigungen der Freizeitfischerei durchgeführt.